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Nur der, der sich selbst beherrscht, ist wirklich frei

Gesundheit und Pflege 

Inhalt dieser Seite 

 

  • - Die Toten der Pandemie-Maßnahmen  (G.H. Jan./Feb. 2022)
  • - Pflege - Der Fisch stinkt vom Kopfe her (G.H. Okt. 2018)
  • - Pflege - Hilft denn keiner? (G.H. 27.06.18)
  • - Die Kosten der Pflege - jede Familie ist betroffen (G.H. 05.04.2017)
  • - Baut Lebenshäuser statt Pflegeheime (G.H. 06.04.2017)
  • - Pfusch in der Pflege
  • - Pflege - Betrug und Abzocke ohne Ende (G.H. 01.07.2015)
  • - Pflegemanagement - das Ende der Dummheit ist noch lange nicht erreicht (G.H. 04. Nov. 2014)
  • - Zwanzig Jahre Pflege - zwanzig Jahre Pfusch
  • - Pflege - Abzocke ohne Ende
  • - Strategiewechsel bei Gesundheit und Pflege 

Die Toten der Pandemie-Maßnahmen (G.H. Jan./Feb. 2022)

"Gestorben wird immer". Eine uralte Weisheit. So ist es. Das Sterben gehört genauso zum Leben wie die Geburt. Und richtig ist, dass wir vom Tage unserer Geburt an sterben, ja, dass wir mit jedem Tag unseres Lebens dem Tode näher kommen. Sich daran zu erinnern ist für ein sinnvolles Leben notwendig. Und so gehört es zum Allgemeinwissen, dass in unserer Republik täglich durchschnittlich 2.600 Menschen sterben. Denn nur wenn wir dieses Grundwissen haben, sind wir fähig zu beurteilen, ob außerordentliche gesellschaftliche  Entwicklungen überhaupt erkennbar und entsprechend zu bewerten sind. Nur so lassen sich die Zahlen, die uns von den System-Medien und von der Politik im Pandemie- und Panik-Jahr 2020 in unsere Gehirne gehämmert wurden, auf „richtig“ oder „falsch“ prüfen. Das Grundwissen bewahrt uns davor, durch Falschmeldungen in Verwirrung und in Angst und Panik getrieben zu werden.

Achtzig Prozent unserer Bevölkerung besaßen oder besitzen dieses Grundwissen nicht. Denn wie anders war es möglich, sie durch Panikmache und Falschmeldungen zu verwirren, ihnen den klaren Verstand zu rauben, zu ängstigen und zu verwirren und letztlich in eine grundlose Panik zu versetzen um politische Maßnahmen zu akzeptieren, die sie mit klarem Verstand niemals akzeptiert hätten.

Für mich bestätigte sich im Jahr 2020 eine Erkenntnisse Schopenhauers. Er hatte erkannt, dass „natürlicher Verstand fast jede Art von Bildung ersetzen kann, dass aber keine Bildung den natürlichen Verstand ersetzen kann“. Nur mit unserem natürlichen und gesunden Menschenverstand können wir erkennen, ob Bildung unserem menschlichen Leben förderlich ist, oder ob Bildung menschliches Leben verhindert und aus uns Kreaturen macht, denen das absolut Böse innewohnt. Beide Möglichkeiten hängen ab von einem wachen und aufmerksamen Verstand, der sich in Urteilsfähigkeit und Urteilskraft geübt hat.

Jedenfalls zeigte es sich, dass die Angst und Panik eines großen Teils unserer Bevölkerung unbegründet war. Denn im  „Corona-Jahr 2020“ starben weniger Menschen als in den Jahren zuvor. Die Statistiker verwenden dafür den Begriff „Untersterblichkeit“.

Anders verhielt es sich im Jahr der Impfungen (Injektionen), dem „Impf-Jahr 2021“.

Bundesamt für Statistik

Am 11. Januar 2022 berichtete das Bundesamt für Statistik über Sterbefallzahlen. Allein für den Monat Dezember des „Impf-Jahres 2021“ meldete es, dass in diesem Dezember 2021  22 % mehr Menschen gestorben seien, als in all den Jahren zuvor: Damit lag die Sterblichkeit 22 Prozent  über dem mittleren Wert der Vorjahre. Ich zitiere:

„Im Dezember 2021 sind in Deutschland nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 100 291 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 22 % über dem mittleren Wert (Median) der Jahre 2017 bis 2020 für diesen Monat (+17 821 Fälle). Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor.“

Sterbefälle in den Jahren von 2017 bis 2020 in Deutschland (Quelle: Statistisches Bundesamt)

932 263 in 2017

954 874 in 2018

939 520 in 2019

965 532 in 2020

In den Jahren 2018 und 2020 verzeichnete das Bundesamt eine gewisse "Übersterblichkeit".

Wer die Daten vergleicht, wird feststellen, dass das so genannte "Pandemie-Jahr" 2020 sich nicht von den Jahren davor nennenswert unterscheidet. In allen Jahren sind es die Monate Dezember, Januar, Februar und März, die wie alljährlich erhöhte Sterbezahlen aufweisen. Seit 1945 und seit den ersten Nachkriegsjahren gab es nie mehr so hohe Sterblichkeitsraten  in Deutschland wie im „Impf-Jahr 2021“. Im Impf-Jahr 2021 überstieg die Sterberate erstmals die eine Million-Marke.

Worauf wir von jetzt an in Zukunft uns besonders vorbereiten müssen, sind die Wintermonate. Das ist, wie uns die Alten sagen: "immer so gewesen". Aber das Bewusstsein dafür dürfte durch die staatlichen "Angst- und Panikprogramme" im Frühjahr 2020 gestiegen sein. Zu dem ist unklar, ob die  Sterbefälle des Jahres 2020 durch das Corona-Virus herrühren, oder ob sie nicht eher mit den politischen Maßnahmen, oder mit der regierungsamtlich geschürten Panik, oder mit der Zurückweisung von schwer Erkrankten von den Intensivstationen zusammenhängen. Ferner ist zu dringend zu untersuchen, ob und im welchem Umfang die grundlose politische und mediale Panikmache eine höhere Selbsttötungsrate nach sich zog.

Da wir uns weder auf Aussagen der System-Medien noch auf die der Politiker verlassen können, sollten wir unseren gesunden Menschenverstand einschalten und uns in Urteilsfähigkeit und Urteilskraft üben. Wenden wir uns also einigen Grundsätzen und Erkenntnissen zu, die uns unser Leben sicherer machen und unsere Menschen- und Bürgerrechte schützen.

Die merkwürdige Zunahme plötzlicher Todesfälle und schwerwiegender unterschiedlicher Erkrankungen im „Impf-Jahr 2021“, ebenso wie die Warnungen von immer mehr Wissenschaftlern und Medizinern sollten Anlass genug sein, die Impfkampagne sofort zu stoppen, Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Statt in diesem Sinne für wissenschaftliche Aufklärung und für Gerechtigkeit zu sorgen, wird politisch und medial relativiert, abgewiegelt und weiterhin von einer „sicheren Impfung“ geschwurbelt.

Damit steht fest, dass diejenigen, die dieses Impfprogramm vorantreiben, sich vollkommen von der Realität verabschiedet haben und eine Ideologie durchsetzen, die mit Wissenschaft nichts zu tun hat.

Impfung = Injektion = Massenmord?

Es läuft ein Programm, das tatsächlich nur noch mit willfährigem „Massenmord“ zu beschreiben ist. Denn wer derart die Augen vor den Folgen seines Tuns verschließt, der nimmt die vielen tragischen Schicksale im Zusammenhang mit der Impfung billigend in Kauf und handelt damit nach gängiger juristischer Definition vorsätzlich.

Der CEO des amerikanischen Rückversicherers AmericaOne, Scott Davison berichtet von einem Anstieg der Todesfälle in der Bevölkerungsgruppe der Arbeitnehmer. Dies fand Felix Feistel heraus, der auf der  Internetplattform „Rubikon“ seine Erkenntnisse veröffentlicht:

„Die Sterblichkeitsraten sind um 40 Prozent gegenüber dem Stand vor der Pandemie gestiegen. Um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben, wie schlimm das ist, würde eine Katastrophe, die nur einmal in 200 Jahren auftritt, einen Anstieg von 10 Prozent gegenüber der Zeit vor der Pandemie bedeuten. Also sind 40 Prozent einfach unerhört.“

Sie bestätigt damit das Ergebnis einer deutsch-niederländischen Studie, die bereits früher im Jahr 2021 zu demselben Ergebnis kam, sowie einer Studie, an der auch Wissenschaftler der Universität Yale beteiligt waren, die schon Anfang 2021 auf eine Reprogrammierung des angeborenen Immunsystems durch den Stoff von BioNtech/Pfizer hinwies.

„Nun jedoch wird die „neue Variante“ Omikron für steigende Infektions- und Todeszahlen verantwortlich gemacht“, schreibt Felix auf der Internet-Plattform „Rubikon“ . „Dies sei die Rechtfertigung, weiterhin Druck auf die Impfentscheidung auszuüben. Dabei ist ein Schutz gegen Omikron durch die derzeitigen Impfstoffe überhaupt nicht nachweisbar. Es ist eher so, als habe eine Impfung nie stattgefunden. Daten aus Dänemark legen sogar nahe, dass die Genspritze die Anfälligkeit für Omikron erhöht. Dies wird auch durch mehrere Daten aus Großbritannien gestützt, ebenso wie durch eine neue Studie, die an der Michigan State University durchgeführt und im Journal Of Chemical Information and Modelling veröffentlicht wurde. Liest man diese Studien, so ist wenig überraschend, dass Covid-Fälle gerade unter „Geimpften“ vermehrt auftreten.

Das gleiche lässt sich in Deutschland beobachten, wo nach dem letzten Bericht des Paul Ehrlich Instituts aus dem Jahr 2021 95,6 Prozent der Omikron-Fälle vollständig „geimpft“ waren. Eine weitere Bestätigung für die vollkommene Wirkungslosigkeit einer „Booster“-Spritze zur Krankheitsprävention kommt vom Impfvorreiter Israel. Hier führte eine Studie von Levine Tiefenbrun et al. zu dem Ergebnis, dass die sinkende Impfeffektivität durch einen Booster – wenn überhaupt – nur marginal und temporär aufgehalten werden kann.“

Dr. Sucharit Bhakdi und der Pathologe Arne Burkhardt kamen in einer gemeinsamen Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die durch die Gentherapien ausgelösten Autoimmunreaktionen, die unter Anderem das Herz angreifen, bei den meisten Impfopfern Auslöser für den Tod waren.

Das Immunsystem der Geimpften erkenne, laut den beiden Wissenschaftlern, die das Spike Protein bildenden Körperzellen als feindselig und greife diese körpereigenen Zellen an. Es richte sich somit gegen den eigenen Körper und schädige ihn. Dieser Effekt trete in beinahe allen Organen auf und führe unter anderem auch zum Absterben kleinerer Blutgefäße. Besonders hervorzuheben sind dabei die Schädigungen des Herzens, da diese in der Regel besonders schnell zum Tode führen. Sie kamen zu dem Schluss, dass die „Impfstoffe“ nicht wirken können, aber dafür tödliche Folgen haben.

„So oder so, wer die Abwehrkräfte von Menschen schädigt, begeht ein Verbrechen. Insbesondere dann, wenn der Nachweis erbracht und öffentlich gemacht worden ist. Dazu kommt, dass sich der beschworene Nutzen der Corona-Spritzen mehr und mehr als unhaltbar herausstellt. Diese Spritzen schützen niemanden vor Nichts. Nicht einmal die versprochene „Freiheit“ bringen sie und die Intensivstationen sind voll mit Geimpften. Nicht nur wegen Corona, sondern auch wegen der fortschreitenden Impfschäden. Noch nie hat es eine „Impfung“ gegeben, die derart viele Impfschäden ausgelöst hat, bis hin zum tausendfachen Tod.“

Peter Haisenko, schreibt ebenfalls auf der Internetplattform „Rubikon“: „Zum Abschluss noch einen Gruß an Lauterbach, Söder & Co. Wenn der große Betrug mit den Covid-Spritzen die breite Öffentlichkeit erreicht hat, müssen Sie sich nicht vor den Ungeimpften fürchten. Die werden einfach froh sein, dass der Zirkus ein Ende hat und sie standhaft geblieben sind. Das Ausmaß des Zorns der Geimpften aber ist kaum abschätzbar. Schließlich sind sie es, die mit einem beschädigten Immunsystem leben müssen und der Angst, welche Langzeitschäden noch auf sie zukommen könnten. Die werden es sein, vor denen Sie sich dann fürchten dürfen.“

Bund der Pflegeversicherten – alter-aktiv-bdpv

Gerd Heming (Vors.)

Januar 2022

Pflege – Der Fisch stinkt vom Kopfe her

Wenn  von einer Krise in der Pflege die Rede ist, dann ist sie von der Politik und von den Trägern und Betreibern von Pflegeeinrichtungen verursacht, dann ist sie im Missmanagement zu finden, dann ist sie zu finden im miserablen Organisationsverständnis jener qualitativ minderwertigen Akteure, die die Pflegeversicherung derzeit kontrollieren. Es ist die Krise jener, die die Kosten nicht unter Kontrolle haben. Es ist die Krise von geistig tieffliegenden Akteuren sowohl der Praxis als auch der Politik, die in gewisser Weise „undermanaged“ sind, und die die Inhalte des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) nicht verstanden haben. Es ist die Krise genereller Verirrungen, die die Pflege seit fünfundzwanzig Jahren begleitet.“ Wir haben es mit unfähigen Politikern und mit ebenso unfähigen Pflege-Managern zu tun. Der Fisch stinkt vom Kopfe her. Wenn sich die Politiker, die Medien und die Pflegewissenschaftler dieser Tatsache von Anfang an gestellt hätten, wäre es gar nicht soweit gekommen. Hier wie dort haben wir es mit geistigen Tieffliegern, mit Feiglingen und mit Großschnäuzigkeit und Kaltschnäuzigkeit zu tun. Politikern, Medienleuten und Wissenschaftlern fehlt Urteilsfähigkeit und Urteilskraft. Das Fehlen von Urteilskraft aber, das wissen wir seit Kant, ist Dummheit.


Die Pflegeversicherung hat die schlechte Pflege nicht provoziert, sondern aufgedeckt. Tatsächlich konnten Pflegeeinrichtungen bis vor fünfundzwanzig Jahren nahezu unkontrolliert schalten und walten. Das war vor der Einführung der Pflegeversicherung so. Das hat sich nach ihrer Einführung nicht geändert. Es gibt keine ernstzunehmende Kontrolle. Und es gibt in der Pflege keine Korrelation zwischen gut und teuer. Es gibt preiswerte gute Heime und schlechte teure. Pflegefehler sind deshalb auch nach Ansicht der aktiven Alten vom „alter-aktiv-bdpv“ nicht etwa die Folge von zu wenig Geld, sondern sie sind eindeutig Organisationsverschulden der Träger und/oder ein Verschulden der verantwortlichen Pflegedienstleister. „Es gibt in Deutschland keine Pflegesätze, die es nicht erlauben würden, für eine angemessene Grundpflege, für ausreichendes Essen und Trinken sowie Hilfe beim Toilettengang, für eine durchgängige persönliche Betreuung zu sorgen“.


Das Problem derzeit ist Unkenntnis vom richtigen Management. In Ermangelung einer soliden Ausbildung -  die durchaus möglich ist -  und daher des Fehlens von Standards, fällt es Politikern, Medien, Pflegemanagern, Trägern und Betreibern von Pflegeeinrichtungen sowie den Pflegekassen und der Heimaufsicht schwer, richtiges von falschen Management zu unterscheiden und gutes von schlechtem. In Anlehnung an Kant’s Wahlspruch der Aufklärung muss gefordert werden: „Habe Mut, Dich des verfügbaren Wissens über richtiges Management zu bedienen, um Korruption und Scharlatanerie auszumerzen.“


Das Grundübel, die Todsünde gewissermaßen, war und ist die Privatisierung dieses Bereichs der Grundversorgung unserer Gesellschaft. Alle Bereiche der Grundversorgung, wie Rente, Arbeitslosigkeit, Gesundheit, Luft, Wasser, Boden, Energie, Telekommunikation oder Infrastrukturen wie Autobahnen, Straßen und die Deutsche Bundesbahn müssen zwingend re-privatisiert werden. Wohin die Privatisierung z.B. in der Pflege geführt hat, lässt sich an folgendem Beispiel aufzeigen: Der Mietpreis pro Quadratmeter Wohnraum in einer Pflegeeinrichtung beträgt bis zu siebzig Euro (Euro 70,00). Für eine Wohnung in der Größe von vierundzwanzig Quadratmetern zahlt ein Bewohner eine monatliche Miete von ca. 1.680,00 Euro. Die Kosten für die eigentliche Pflege, für Verpflegung und für die Betreuung sind darin nicht enthalten. Die Privatisierung macht’s möglich! Kein Wunder, dass die Reichen unaufhaltsam reichen und die Armen ärmer werden.


Die Pflegeversicherung muss reformiert werden! Aber anders, als  Politik und Kapital sich das vorstellen.


Zur Zeit ist das Geld der Pflegeversicherten  zum Beutegut unkontrollierter privater und wohlfahrtlicher Gewinnsucht geworden. Die Privatisierung dieses sensiblen gesellschaftlichen Bereichs verstärkt das Leiden der betroffenen Menschen. Wo Eigennutz bestimmend wird, unterliegt Sitte und Ehrlichkeit.  Bei einem Personalabgleich beispielsweise, den der Medizinische Dienst (MDK) vor einiger Zeit in 22 Pflegeeinrichtungen durchführte, stellte sich heraus, „dass in 18 Einrichtungen die vom MDK festgestellte personelle Besetzung im Pflege- und Betreuungsbereich nicht mit den in die Pflegesätze einkalkulierten Personalzahlen und –kosten übereinstimmte“. Teilweise wurden bis zu zehn Personen mehr angegeben, als tatsächlich beschäftigt waren. Eine Pflegeeinrichtung macht auf solch korrupte Weise einen „Wíndfall-Profit“ von bis zu 400.000 Euro pro Jahr.  Nach Berechnungen des Bundes der Pflegeversicherten versanden jährlich allein im stationären pflegerischen Bereich 2,8 Milliarden Euro. Dieser immensen Summe, dem Geld der Pflegeversicherten, steht nachweislich keine pflegerische Leistung gegenüber. Nicht Erhöhung der Einnahmeseite ist somit vorrangiges Ziel, sondern gründliche Diagnose, Transparenz und rechtlich sanktionierbare Verantwortung der Akteure in der Pflege.


Dabei ist  der Rahmen der Pflegeversicherung, das Pflegeversicherungsgesetz und die Finanzierung, stabil. Das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) und seine Ergänzung, das Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQSG), ist, sieht man von einigen Schwächen ab, ein sicheres Fundament für eine qualitativ hochwertige Pflege.


Warum aber trotzdem die Krise in der Pflege?


Es spricht einiges dafür, dass die wirkliche Krise – oder besser, der schwierigere Teil dieser Krise – noch bevorsteht. Was zur Zeit als Krise bezeichnet wird, ist meines Erachtens ihr Anfang. Es sind jene ersten Schwierigkeiten, die aus den Anfängen der Pflegeversicherung resultieren, also seit 1995, die bisher nicht überwunden wurden. Wenn also von einer Krise die Rede ist, dann ist sie bei den Trägern und Betreibern von Pflegeeinrichtungen angelegt, dann ist sie im Missmanagement zu finden, im miserablen Organisationsverständnis der Akteure, die die Pflegeversicherung derzeit kontrollieren. Es ist die Krise jener, die ihre Kosten nicht unter Kontrolle haben. Es ist die Krise von Akteuren sowohl der Praxis als auch der Politik, die in gewisser Weise „undermanaged“ sind, und die die Inhalte des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) missachten. Es ist die Krise genereller Verirrungen, die die Pflege seit vielen Jahren begleiten.


Nur so ist es zu verstehen, dass etwa 10 Prozent der Pflegeeinrichtungen eine so miserable Pflege anbieten, dass ihre Bewohner ihr Leben riskieren. Fachleute sprechen von „gefährlicher Pflege“. Rund 50 Prozent der Pflegeeinrichtungen arbeiten bestenfalls „mangelhaft“ bis „ausreichend“. Nur 10 Prozent pflegen „gut“. Pflegeskandale sind keine Einzelfälle, sondern weisen auf strukturelle Defizite in der Pflege hin – und auf Missmanagement, das die Pflege in diese skandalöse Krise geführt hat.


Denn in deutschen Pflegeheimen siechen pflegebedürftige Menschen leise und ungehört vor sich hin. Sie warten auf ihre Erlösung, sie warten auf ihren Tod. Ihr Leben? - Ein nicht enden wollendes Martyrium!


Die menschenrechtswidrige Realität in Pflegeeinrichtungen ist dem Gesundheitsministerium durchaus bekannt. Eine ehemalige Gesundheitsministerin hat sie persönlich beschrieben - und in der Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 27.09.2002 veröffentlicht:

 

  1. Erschütternde Missstände in      der Pflegepraxis
  2. Falsch oder nicht      ausreichend ernährte Bewohner
  3. Nicht ausreichend mit      Getränken versorgte Bewohner
  4. Wegen unsachgemäßer Pflege      an Dekubitus leidende Bewohner
  5. Durch unverantwortliche      Medikamentation ruhig gestellte Bewohner
  6. Fehlen ausreichender      Pflegeprozessplanung
  7. Keine Rücksichtnahme auf      die noch vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten der Bewohner
  8. Ernährung über Magensonden
  9. Versorgung mit Windeln      anstelle des Ganges zur Toilette.

 

Die Kritik der damaligen Bundesgesundheitsministerin wird allerdings vollinhaltlich erst wirklich dramatisch, wenn man sich vergegenwärtigt, dass sich hinter jedem einzelnen Mangel strafrechtlich relevante Sachverhalte verbergen. Und zwar die Sachverhalte der „unterlassenen Hilfeleistung“, der „Körperverletzung“ (§ 223 StGB), der „Gefährlichen Körperverletzung“ (§ 223 a StGB), der „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ (§ 223 b StGB), der „Körperverletzung mit Todesfolge“ (§ 226 StGB), der „Fahrlässigen Körperverletzung (§ 230 StGB), der „Freiheitsberaubung“ (§ 239 StGB) und anderer mehr. So berichten Rechtsmediziner immer häufiger über unsachgemäße tödliche Pflege. „Mord und Totschlag in Pflegeheimen“ könnte ein Titel der Medien lauten. Die Kosten, die der Gesellschaft, den Beitragszahlern der Pflegeversicherung, auf diese Weise entstehen, dürften allein hier eine Milliarde Euro und mehr betragen.


Mit der Pflegeversicherung hat all das wenig zu tun. Auch nicht mit der Leistung der Pflegerinnen und Pfleger. 95 Prozent aller Pflegerinnen und Pfleger leisten aufopferungsvolle gute bis sehr gute Arbeit. Viel dagegen hat all das mit einem erschreckenden Desinteresse der Träger an nachprüfbaren und kontrollierten Pflegestandards zu tun. Missmanagement heißt die Krise!


Der Fisch stinkt vom Kopfe her – und diese „stinkenden Köpfe“ sind mit den Medien und mit der Politik engstens verbrüdert.


Abschließend wünschen wir unseren Mitglieder ein gesunde „geistige Geburt“. Ganz im Sinne unserer Veröffentlichung über die „Urteilsfähigkeit“ aus  August/September 2018. Denn mit dieser „geistigen Geburt“ werden echte Urteilsfähigkeit und Urteilskraft geboren. Ergebnis: das Ende der Dummheit würde erreicht.


alter-aktiv-bdpv

Gerd Heming (Vors.)

Münster, September/Oktober 2018


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 tagesschau 24: Pflege – Hilft denn keiner? (vom 23.08.18 G.H.

Sehr geehrte Damen und Herren,


mein Name ist Gerd Heming. Ich bin Vorsitzender des Bundes der Pflegeversicherten e.V. -alter-aktiv-bdpv-. Seit weit über zwanzig Jahre beobachte ich die Pflegeszene und die unsäglichen und nutzlosen Berichte aus Politik und Medien darüber. Auch die oben genannte Sendung auf „tagesschau 24“ bringt uns nicht weiter. Die unten aufgeführten sechs Punkte sind ein kleiner Anstoss,  um die Pflege am Menschen menschenwürdiger zu gestalten.


1. Wir lehnen den Begriff "Pflegebedürftigkeit" entschieden ab. Pflegebedürftigkeit ist ein Begriff der Medien und der Politik, er ist durch und durch politisch. Er ist politisch gewollt. Worum es sich dabei handelt macht die gängige Aussage deutlich: „Er oder sie ist pflegebedürftig“. Dieses "ist" umfasst das Sein - das Sein eines Menschen. Der Begriff als solcher widerspricht der Würde des Menschen und diskriminiert ihn.


2. In der Pflege haben wir es selbstverständlich mit Menschen mit erhöhtem Pflegebedarf zu tun. Hierdurch wir deutlich, dass wir es in der Pflege mit Menschen zu tun haben, die einen erhöhten Pflegebedarf  haben. Der Begriff „Haben“ sagt aus, dass es einen berechtigten  Anspruch gibt. Der Pflegebedarf kann klar umrissen werden. Somit ist der Mensch nicht mehr durch ein krankes und bedürftiges Sein bestimmt, sondern durch einen Anspruch, den es zu befriedigen gilt. Durch diese kleine Änderung des allgemeinsprachlichen Gebrauchs wird aus einem "Pflegebedürftigen" wieder ein Mensch, ein "vollwertiges" Mitglied unserer Gesellschaft. Ihm muss keine Hilfe angediehen werden, er hat das Recht, Unterstützung einzufordern, er ist ein Mensch mit geradem Rücken.


3. Erfreulicherweise hat sich innerhalb der stationären Pflege der Begriff "Wohnen" durchgesetzt. Aus einem Insassen ist ein Bewohner geworden (obwohl der Begriff „Insasse“ selbst unter Akademikern noch oft zu hören ist).


4. Baut Lebenshäuser, statt Pflegeheime! Wir von "alter-akitv-bdpv" fordern immer wieder:


"Baut Lebenshäuser! Denn in den so genannten "Pflege-Heimen" findet Leben statt. Natürlich auch Pflege. Aber die Pflege so gesehen hat die Aufgabe, das Leben der Bewohner lebenswerter zu machen.  Baut Lebenshäuser für Menschen, die den Mut haben, „sich ihres eigenen Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen“. Solche Lebenshäuser strahlen Kraft aus, in ihnen ist nicht nur Lebendigkeit und Heiterkeit zu Hause. In diesen Häusern laufen einem Hunde über den Weg, Katzen umschmeicheln die Beine und Vogelgesang löst den grauenhaften Lärm der modernen „Song-Industrie“ ab.  Der Bund der Pflegeversicherten steht daher uneingeschränkt zu einem Leitgedanken, den Altkanzler Helmut Schmidt vor rund vierzig Jahren so formulierte: „Politik ist pragmatisches Handeln zu sittlichen Zwecken“. Das Ziel der Politik ist das Gemeinwohl. Das Ziel aller Politik ist die Moral. Denn ohne Moral ist alles Nichts! Allein durch den Gedanken, dass in den "Pflegeheimen" Leben stattfindet, ändert das gesamte Denken grundlegend. Geht solches Denken nicht in Euere Köpfe? Kapiert ihr denn nicht, was hier gemeint ist?


Die Pflegeversicherung hat die schlechte Pflege nicht provoziert, sondern aufgedeckt. Tatsächlich konnten Pflegeeinrichtungen bis vor 25 Jahren nahezu unkontrolliert schalten und walten. Das war vor der Einführung der Pflegeversicherung so. Das hat sich nach ihrer Einführung nicht geändert. Es gibt keine ernstzunehmende Kontrolle. Und es gibt keine Korrelation zwischen gut und teuer. Es gibt preiswerte gute Heime und schlechte teure. Pflegefehler sind deshalb auch nach Ansicht der Autoren des „Dritten Altenberichts“ der Bundesregierung nicht etwa die Folge von zu wenig Geld, sondern eindeutig Organisationsverschulden der Träger und/oder ein Verschulden der verantwortlichen Pflegedienstleiter. „Es gibt in Deutschland keine Pflegesätze, die es nicht erlauben würden, für eine angemessene Grundpflege, für ausreichendes Essen und Trinken sowie Hilfe beim Toilettengang zu sorgen“.


In der Pflege haben wir es folglich nicht mit einer Krise der Pflegeversicherung zu tun, sondern mit einer Krise des Managements. Die Rahmenbedingungen sind gut. Die Krise ist anders. Sie ist aus Irrtümern und Irrlehren entstanden, die von den Betreibern und Leitern der Pflegeeinrichtungen und nicht zuletzt von den verantwortlichen Pflegekassen leichtgläubig übernommen wurden. Falsche Vorstellungen über Qualifikationen und Qualitäten sind gesellschaftsweit zu beobachten, in der Pflege allerdings sind sie tödlich.


Wir haben es nicht mit einem Versagen der Pflegekräfte am Bett der Pflegebedürftigen zu tun, sondern mit dem Versagen und der Unfähigkeit des  Managements  - und mit dem Versagen des Management des Medizinischen Dienstes der Kranken- und Pflegekassen ebenso wie mit dem Versagen der Heimaufsicht.


Das Problem derzeit ist Unkenntnis vom richtigen Management. In Ermangelung einer soliden Ausbildung -  die durchaus möglich ist -  und daher des Fehlens von Standards, fällt es Politikern, Pflegemanagern, Trägern und Betreibern von Pflegeeinrichtungen sowie den Pflegekassen und der Heimaufsicht schwer, richtiges von falschen Management zu unterscheiden und gutes von schlechtem. In Anlehnung an Kant’s Wahlspruch der Aufklärung muss gefordert werden: „Habe Mut, Dich des verfügbaren Wissens über richtiges Management zu bedienen, um Korruption und Scharlatanerie auszumerzen.“


6. Die Kosten in der Pflege. Wo bleibt das Geld? Alter-aktiv-bdpv zeigt immer wieder auf, wie das Geld der Pflegeversicherten vergeudet wird:


"Die Frage nach dem Verbleib des Geldes der Pflegeversicherten wird zu Recht gestellt. Denn bei einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst vor einiger Zeit hatten lediglich 4 der 22 besuchten Heime alle angegebenen Vollzeitstellen wirklich besetzt, in immerhin 6 fehlten drei bis neun Beschäftigte, in 4 Heimen sogar zehn und mehr. Wie viel Geld dies zusätzlich in die Kassen der Heimbetreiber spült, hat die Bundesregierung damals vorgerechnet – aber sie hat nichts geändert: „Eine vertragswidrige Unterbeschäftigung von zehn Vollzeitkräften bedeutet, auf ein Jahr hochgerechnet, einen „windfall Profit“ von 400 000 Euro – zu lasten der Gesundheit und Würde der pflegebedürftigen Bewohner. Krass gesagt füllt man sich mit großen Summen die eigenen Taschen ohne eine Leistung dafür zu erbringen. Oder anders: Es entstehen Ausgaben, denen keine realen Kosten zugeordnet werden können. Ausgaben und Kosten stehen in keinem Verhältnis zu einander.


Durchaus kreativ nutzen Heimträger auch den finanziellen Spielraum , den ihnen das Pflegeversicherungsgesetz bei der Berechnung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung so wie bei der Investitionskostenzulage lässt. Auf den Quadratmeter gerechnet zahlt ein Pflegeheimbewohner nur für das Bewohnen eines Doppelzimmers mit anteilig 11,5 qm (also ohne Kost und Verpflegung) einen Mietpreis 759,50. Der Preis für den Quadratmeter beträgt demnach Euro 66,04. Wucher?!


Wahrlich ein lohnendes Geschäft für clevere Anleger - allerdings ein sittenwidriges Geschäft, ein unmoralisches Geschäft.


Mit freundlichem Gruss

alter-akitv-bdpv

Gerd Heming (Vors.)

Münster, 23. Juni 2018


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 Die Kosten der Pflege – jede Familie ist betroffen

Millionenfach pro Monat versenden stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste jeweils zu Beginn eines Monats Rechnungen. Es werden darin in der Regel Leistungen vorab in Rechnung gestellt, die von den Pflegeheimen und Pflegediensten im Verlauf des Monats erbracht werden sollen, die also noch nicht erbracht wurden. Empfänger der Rechnungen sind Menschen mit erhöhtem Pflegebedarf, Angehörige von Menschen mit unterschiedlich hohem Pflegebedarf und/oder die Sozialämter. Direkt betroffen sind davon rund 2,8 Millionen Menschen. Indirekt betroffen sind  rund zwanzig Millionen Bürgerinnen und Bürger, also jeder vierte Bürger aus dem nahen und mittelbaren Umfeld von Menschen mit erhöhtem Pflegebedarf. Grob gerechnet ist jede Familie in Deutschland mehr oder weniger intensiv mit der Pflege konfrontiert. Weil dem so ist, muss jedes Mitglied unserer Gesellschaft ein brauchbares fachliches Wissen über die Grundbausteine der Pflege, die Art und Weise der Berechnung der Pflege sowie darüber besitzen, ob die Art und Weise der Berechnung den angegebenen Leistungen entspricht. Denn nicht erbrachte Leistungen dürfen nach Urteil des Bundessozialgerichts nicht berechnet werden, d.h. niemand sollte sich abzocken lassen, und niemand, der etwas auf sich hält, sollte sich zum Narren bürokratischer Institute machen lassen.

Vorab stellen wir, als Bund der Pflegeversicherten, fest, dass wir den Begriff „Pflegebedürftigkeit“ ablehnen. Denn in der Pflege haben wir es nicht mit Bedürftigen und Bedürftigkeit zu tun, sondern mit Menschen, die einen gesetzlichen und durch ihre Beiträge legitimierten Anspruch erworben haben. Der Bedarf an Pflege ist nicht anders zu bewerten als bei jemanden, der eine Brille trägt. Wir sagen ja nicht „er ist Brille“, sondern „er trägt eine Brille“ oder „er benötigt eine Brille“. Der Begriff „ist“ bestimmt das Sein. Der Bedarf einer Brille bestimmt aber nicht das Sein seines Trägers, sondern unterstützt den Träger und wertet sein Sein auf. Nicht anders bei Menschen, die eine andere Art von Unterstützung benötigen. 


Wenn wir den Begriff „Pflegebedürftigkeit“ hier trotzdem benutzen, so nur, so weit er im SGB XI gebraucht wird. Sein Gebrauch spiegelt übrigens das Denken und die Einstellung des Gesetzgebers wider. Richtig ist, dass es sich bei dem Begriff „Bedürftigkeit“ im Zusammenhang mit der Pflege um einen diskriminierenden Begriff handelt, der nach dem GG Art. 1 und Art. 3 verboten ist und der zudem die Menschen in die Irre führt.

Nun zurück zu den Rechnungen. Im Wesentlichen weisen diese Rechnungen fünf Positionen aus:


  1. Kosten,      die durch die Ausbildung von Pflegekräften entstehen
  2. den      Pflegesatz pro Tag je nach Pflegestufe multipliziert mit den Tagen des      entsprechenden Monats,
  3. Kosten      für Unterkunft und Verpflegung pro Tag; hochgerechnet auf den      entsprechenden Monat,
  4. Investitionskostenzulage      pro Tag ebenfalls hochgerechnet auf den entsprechenden Monat und
  5. jenen      Betrag, den die Pflegekasse zahlt und der von der Summe der vorgenannten      „Leistungen“ abgezogen worden ist.

Die Grundlagen der Rechnungen in der Pflege liefert das Pflegeversicherungsgesetz und somit das Pflegesatzverfahren, die Pflegesatzkommission und die Grundsätze für die Vergütungsregelung. Aber Vorsicht! Denn was allen diesen Rechnungen gemeinsam ist, ist ihre Nichtprüfbarkeit!


Der Pflegeaufwand wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) nach Pflegestufen festgestellt. Nimmt man  als Beispiel einen Menschen mit hohen Pflegebedarf, bei dem durch einen Gutachter des MDK ein täglicher Pflegeaufwand nach Pflegestufe III von mindestens 240 Minuten zzgl. 60 Minuten für hauswirtschaftliche Dienste festgestellt wurde, so ist von den in Anspruch genommenen Pflegediensten anhand einer Pflegedokumentation zu belegen, dass dieser zeitliche und pflegerische Aufwand  tatsächlich erbracht wurde.


Aber Vorsicht! Die Ungereimtheiten beginnen bereits hier und der Verstand des Lesers wird herausgefordert. Denn die Pflegeheime versenden ihre Rechnungen wie oben erwähnt in der Regel zu Beginn des Monats, also noch bevor irgendeine Leistung überhaupt erbracht wurde. Was in Rechnung gestellt wird, sind vorläufige Beträge, die irgendwelchen Annahmen, keinesfalls jedoch einer wie auch immer gearteten Realität entsprechen. Die Pflegedokumentation, die die eigentliche Grundlage eines Teils der Rechnungen, nämlich des Pflegesatzes ist, wird erst im Nachhinein erstellt.


Erneut Vorsicht! Und erneut eine Übung im Denken. Denn die Pflegedokumentationen belegen erfahrungsgemäß den von den Gutachtern der Medizinischen Dienste festgestellten zeitlichen und pflegerischen Aufwand bei Weitem nicht. Darüber hinaus ist die Gültigkeit der Dokumentationen schon deswegen infrage zu stellen, weil sie den gesetzlichen Vorgaben (§ 105 des elften Sozialgesetzbuches, SGB XI) in der Regel nicht gemäß sind. Eine transparente und überprüfbare Abrechnung ist nur gegeben, wenn für jeden Pflegebedürftigen ein individueller, ganzheitlicher Pflegeplan erstellt wurde und die Dokumentation im Sinne des § 105 des Elften Sozialgesetzbuchs erfüllt sind. 


Des weiteren handelt es sich bei den Pflegesatzvorgaben um so genannte Soll-Vorgaben (§ 85 SGB XI). Eine realitätsgetreue Darstellung des „Ist-Zustandes“ wird somit nicht erbracht. Hinzu kommt, dass innerhalb der Pflegesätze Leistungen wie etwa Energiebedarf, Strom, Wasser und hauswirtschaftliche Leistungen eingerechnet sind, die später unter der Position „Unterkunft und Verpflegung“ möglicherweise noch einmal verrechnet werden. Es müsste folglich geprüft werden, ob es zu Doppelverrechnungen innerhalb der Rechnungen der Pflegeheime kommt und wie hoch sie zu Buche schlagen. Insgesamt ist in Bezug auf die Position „Pflegeaufwand“ festzustellen, dass sie nicht prüffähig ist. Alle, die mit einer Pflegerechnung direkt oder indirekt konfrontiert sind, sollten mindestens einmal im Jahr diese Pflegerechnung auf seine Richtigkeit überprüfen.


Und wiederum Vorsicht! Und wiederum ein Appell an den Verstand. Denn was die zweite und dritte Position auf der Rechnung des Pflegeheimes, nämlich die Positionen „Unterkunft und Verpflegung“ und „Investitionskostenzulage“ betrifft, so wären sie zuallererst auf Sittenwidrigkeit zu prüfen, also darauf hin, ob hier nicht ein strafrechtlich relevanter Tatbestand gegeben ist. Der unbedarfte Bürger würde einen solchen Tatbestand Wucher nennen. Denn den Menschen mit erhöhtem Pflegebedarf, den Angehörigen und/oder den Sozialämter werden neben den Kosten für die Unterkunft (Miete) zusätzlich Investitionskosten berechnet.


Der Bund der Pflegeversicherten hält die Erhebung von Miete (sprich Kosten der Unterkunft)  einerseits und die Berechnung von Investitionskosten andererseits für unstatthaft, da durch die Zahlung der Investitionskosten die Bewohner von Pflegeeinrichtungen Miteigentümer werden, denen eine zusätzlich Miete nicht zuzumuten ist. Der Besitzer einer Eigentumswohnung des freien Wohnungsmarktes würde sich vehement wehren, wenn ihm neben den Investitionskosten auch noch Miete berechnet würde.


Erneut Vorsicht! Denn hier wäre ebenfalls die Vereinbarkeit mit den oben genannten Grundsätzen sowie mit den Vorgaben des Grundgesetzes und darüber hinaus mit dem Art. 14 GG zu prüfen. Aus den Rechnungen der Pflegeeinrichtungen ist nicht ersichtlich, in welcher Höhe die Kosten für die Verpflegung anfallen  und wie hoch die Kosten für die Unterkunft (Miete) veranschlagt sind.


Am Beispiel unseres Mannes mit hohem Pflegebedarf der Pflegestufe III ist aus den Rechnungen des Pflegeheimes lediglich zu entnehmen, dass er ein Doppelzimmer bewohnt. Anteilig werden ihm dafür Euro 8,50 täglich für Investitionskosten berechnet. Sein Vertrag mit der Pflegeeinrichtung weist aus, dass das Zimmer, das er bewohnt, insgesamt ein Größe von 23 qm hat. Daraus ist mit Leichtigkeit zu errechnen, dass unserem Mann 11,5 qm  für den persönlichen Wohnraum-Bedarf  zur Verfügung stehen. Abgesehen davon, dass hier die Art. 1 GG (Würde des Menschen),  Art. 2 GG (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) und Art. 11 GG (Recht auf Schutz der Wohnung) zum Nachteil unseres Pflegebedürftigen berührt sind, ist eine derart gestaltete „Unterbringung“ energisch abzulehnen. Der Bewegungsraum eines Schäferhundes wird nach dem Tierschutzgesetz höher eingestuft.


Wer sich darüber hinaus ernsthaft klar macht, welche Kosten für die 11,5 qm Wohnfläche nur für das Bewohnen zu tragen sind, wird den strafrechtlich relevanten Tatbestand der Sittenwidrigkeit bzw. der Wucherei kaum mehr bezweifeln: Für die Unterkunft zahlt unser Mann täglich 16,00 Euro, d.i. Unterkunft 21 Euro abzüglich Verpflegung 5,00 Euro (das BSHG gesteht für die Verpflegung 4,37 Euro täglich zu). Somit ergibt sich für die Kosten der Unterkunft innerhalb eines Monats mit 31 Tagen (31 x 16) der Betrag von 496,00 Euro. Als Investitionskostenzulagen werden unserem Pflegebedürftigen täglich Euro 8,50 berechnet, d.i. (8,50 x 31) Euro 263,50.


Das  ergibt insgesamt pro Monat  einen Betrag(496 + 263,50) von Euro 759,50.


Auf den Quadratmeter gerechnet zahlt unser Pflegeheimbewohner nur für das Bewohnen eines Doppelzimmers mit anteilig 11,5 qm (also ohne Kost und Pflege) einen Mietpreis 759,50 : 11,5 qm)  von Euro 66,04.

Ein Mietpreis von 66,04 Euro pro Quadratmeter ist aber selbst für Luxuswohnungen abenteuerlich. Seine mögliche Sittenwidrigkeit sollte zur Sache der Justiz gemacht werden. Eine echte Prüfbarkeit jedenfalls ist weder hier noch dort gegeben.


Zusammenfassend ist generell festzustellen, dass die Rechnungen der Pflegereinrichtungen nicht prüffähig sind. Der Bund der Pflegeversicherten empfiehlt daher seinen Mitgliedern, bei der Bezahlung der Rechnungen auf den Überweisungsträger den Vermerk: „unter Vorbehalt“ einzusetzen. Auf diese Weise sichern sie sich im Falle einer gerichtlichen Klarstellung den Rechtsanspruch auf Rückzahlung.


Diesen Text sollte jeder, der auf die eine oder andere Weise mit der Pflege in Berührung kommt, in seinen Akten unter dem Bereich „Wichtig“ einsortieren.


Bund der Pflegeversicherten e.V.

 

Gerd Heming (Vors.)

Münster, Mai/Juni 2017

 

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Baut Lebenshäuser statt Pflegeheime

Baut Lebenshäuser für Menschen, die den Mut haben, „sich ihres eigenen Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen“. Der Bund der Pflegeversicherten steht uneingeschränkt zu einem Leitgedanken, den Altkanzler Helmut Schmidt vor rund vierzig Jahren so formulierte: „Politik ist pragmatisches Handeln zu sittlichen Zwecken“. Das Ziel der Politik ist das Gemeinwohl. Das Ziel aller Politik ist die Moral. Denn ohne Moral ist alles Nichts!


Dass solche Gedanken in der derzeitigen Politik und in großen Teilen unserer Gesellschaft nicht existent sind, bedeutet nicht, dass sie keine Existenzberechtigung haben. Die haben sie ganz gewiss – und zwar mehr, als heutige Politiker, Manager und Staatenlenker sich eingestehen mögen.


„Der freiheitliche, säkularisierte Staat“ so sagte einst der berühmte Staatsrechtler und Richter am Bundesverfassungsgericht, Ernst-Wolfgang Böckenförde: „der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.“


Aber eben deswegen, weil Sitten und Gebräuche und moralische Werte in jeder Gesellschaft, wenn auch vielfach unbewusst, äußerst virulent sind, versuchen die so genannten „Mächtigen“ der Welt, sie mit allen Mitteln zu bekämpfen und zu betäuben – mit Mitteln, die auch vor Mord, Manipulation, Betrug und zutiefst Abgründiges nicht zurück schrecken.


Deutliche Zeichen eines gandenlosen Kampfes, den die mörderischen „Eliten“, die Hochfinanz, die Politik und die Medien, gegen die eigenen Gesellschaften führen, zeigen sich in folgenden Beispielen:


  • In      den Plänen der EU die öffentliche Wasserversorgung und die öffentlichen      Infrastrukturen zu privatisieren, um den Einzelnen in sklavenartige      Abhängigkeit zu bringen.
  • In      der EU-Richtlinie zur Gender-Ideologie. Einer Agenda, die      hinter dem Rücken der Bevölkerung und der Gesellschaft stattfindet mit dem      Ziel den Charakter des Einzelnen zu zerbrechen und das Wesen der Ehe und      der Familie zu zerstören. Es handelt sich um ein weitgehend geheim      gehaltenes satanisches Unternehmen der Gender- und Sozialpädagogik, an dem      das deutsche und europäische Parlament       hinterhältig und eifrig mitwirken. Es ist Gehirnwäsche, die die      unverbrüchlichen Eigenschaften der beiden Geschlechter vernichten soll durch      Anleitungen beginnend in den Kitas. Nach der Gender-Lehre sind Väter und      Mütter bloße Einbildungen und, um Kinder glücklich zu machen, müsse ihnen      spätestens ab dem dritten Lebensjahr das Onanieren gelehrt werden.
  • Durch Abschaffung des Bargelds. Denn der      Besitz von Bargeld macht die Menschen als Marktteilnehmer      unkontrollierbar. Es ist das Ziel derer, die das Bargeld verbieten wollen,      den Einzelnen bei seinen Käufen durchsichtig zu machen, ihm die letzten      Freiheiten zu rauben und ihn so formbar und manipulierbar für die eigenen      Zwecke zu machen. Es ist erschreckend, wie besonders jüngere aber auch      viele ältere Markteilnehmer sich selbst freiwillig durch bargeldlose Käufe      in die eigene Versklavung hinein manöverieren.
  • Durch Unterwanderung der deutschen Kultur      durch fremde Kulturen. Die Unterwanderung gewachsener Kulturen ist seit      Menschengedenken Teil diktatorischer Staatenlenker gewesen, denn während      sich die Kulturen im Inneren einer Gesellschaft gegenseitig bekriegen,      gewinnen Diktatoren jenen beabsichtigten Spielraum, der es ihnen      erlaubt,  ihre ureigensten      Interessen und Machtspiele durchzusetzen. Wie solche Zocker ticken, machte      der Bund der Pflegeversicherten in seinem Aufsatz „Der Weg in die      Freiheit“, der unter www-bund-der-Pflegeversicherten.de jederzeit      aufgerufen werden kann, deutlich.
  • In der Freigabe von Glyphosat durch die EU.      Hierin zeigt sich, dass den Entscheidern in der EU die Interessen gewisser      Industrien wichtiger sind, als die Gesundheit der EU-Bürger.

Es sind nur fünf von vielen Beispielen. Aber diese Fünf verdeutlichen, dass in der derzeitigen Politik von sittlichen Zielen, von Gemeinwohl und von Moral keine Rede mehr ist und wohin die Reise des deutschen Volkes gehen soll. Dass dabei neue Wortfindungen und ausgesuchte Begriffe eine wichtige Rolle spielen, soll am folgenden Beispiel des „Pflege-Stärkungsgesetzes“ dargelegt werden:


Der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe schreibt im Vorwort zum neuen „Pflegestärkungsgesetz“, dass das Thema Pflege in unserer Gesellschaft immer wichtiger wird. - Der Minister lässt außer acht, dass dieses Thema in unserer Gesellschaft schon immer einen hohen Stellenwert besitzt. Es ist ein Multi-Milliarden Euro Geschäft. Für die Pflege geben die Deutschen einen beträchtlichen Teil ihrer Einkommen aus – und bekommen doch nur Pfusch.


Weiter schreibt Herr Gröhe, dass heute bereits 2,7 Millionen Menschen in Deutschland auf Pflege angewiesen sind. – Das ist falsch! Denn nicht 2,7 Millionen Menschen in Deutschland sind auf Pflege angewiesen, sondern rund 82 Millionen. Jeder Mensch braucht Pflege. Allerdings ist der Pflegebedarf während bestimmter Lebensphasen höchst unterschiedlich. Säuglinge und junge Menschen haben einen höheren bis hohen Pflegebedarf. Ebenso Menschen, die zeitweilig erkrankt sind. Pflege hat z.B. in Krankenhäusern eine hohe Priorität. Frauen haben aller Erfahrung nach einen höheren Pflegebedarf als ihre männlichen Mitspieler und so weiter und so weiter.


Beim Studium des „neuen“ Pflegestärkungsgesetzes erkennt man, dass die Begriffe „Pflegebedürftige und Pflegebedürftigkeit“ immanent sind. Sie werfen ein grelles Licht auf das Denken jener, die das Gesetz konzipierten.


„Wir lehnen Begriffe wie „Pflegebedürftigkeit“ oder „Pflegebedürftige“ ganz entschieden ab“ wiederholt  Gerd Heming, Vorsitzender des Bundes der Pflegeversicherten e.V. wieder und wieder, „denn in der Pflege haben wir es nicht mit Bedürftigen zu tun, sondern mit Menschen, die einen gesetzlichen und durch ihre Beiträge legitimierten Anspruch erworben haben, mit Menschen, die aufrecht und auf Augenhöhe mit allen Mitbürgern durchs Leben gehen. Wir, vom BdPV e.V., sprechen daher von  „Menschen mit einem erhöhten, einem hohem oder mit einem außerordentlich hohem Pflegebedarf“! Wenn wir den Begriff „Pflegebedürftigkeit“ überhaupt benutzen, dann nur, so weit er im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) und im „Pflegestärkungsgesetz“ benutzt wird. Dass er in der Sozialgesetzgebung und vom Bundesgesundheitsminister so benutzt wird wie er benutzt wird spiegelt das dort herrschende, diskriminierende, menschenverachtende Denken und die dort gängigen Einstellungen wider.“


Der Begriff „Bedürftige“ ist ein politischer Begriff, er ist politisch gewollt., da über jemanden, der bedürftig ist, leichtfertiger, arroganter und respekt- und gedankenloser bestimmt werden kann, als über jemanden, der seine gesetzlichen Ansprüche kennt und weiß, dass er durch Zahlung von Beiträgen eine menschenwürdige Behandlung sich selbst allererst ermöglicht hat. Bedürftigkeit ist kein sozialer und kein biologischer Begriff. Denn hier ist nicht „Bedürfnis“ gemeint, sondern mit Absicht die diskriminierende Bezeichnung „Bedürftigkeit“. Dieser aber ist ein Begriff aus Zeiten, als in gewissen Kreisen der Gesellschaft Menschen noch davon überzeugt waren, „Herrenmenschen“ zu sein  Er soll die missliche Situation deutlich machen, in der jene  Menschen sich befinden, die – in den Augen des Herrenmenschen, der Politik und des Unternehmertums -  das echte und vollwertige Menschsein nicht oder noch nicht erreicht haben und folglich -  ohne jegliche Rechte -  auf Almosen angewiesen sind.  Er ist ein Begriff aus Zeiten des Mittelalters, in denen die „Aufklärung“ unbekannt war und es in Deutschland noch Könige gab und Kaiser -  einen verkommenen, dekadenten Adel   -   und rechtlose Untertanen.


„Invalidenrente“ ist ebenfalls eine Bezeichnung, die Ende des 19. Jahrhunderts von Politik, Adel und Unternehmer eingeführt und durchgesetzt wurde. „Invalid“ heißt „unwert“. Es ist folglich eine Rente für Unwerte. Und genau das waren die Menschen, die eine Rente bezogen, in den Augen der vorgenannten Kreise, sie waren ohne Wert, wertlos! Eine Denkweise, die Würde des Menschen völlig negiert.


Es gibt viele Begriffe in unserem Sprachgebrauch, die von egozentrischen Interessengruppen und Politikern gewollt formuliert  und benutzt werden und von den Vasallen der Interessengruppen, den Medien, im Volk verbreitet werden. Es geht stets darum, bestimmte gesellschaftliche Gruppen, die den Zielen der „Macher“ entgegenstehen, zu diskreditieren, zu demütigen, zu diffamieren und zu diskriminieren. Hartz-IV ist so ein Begriff, Insasse, Alki, Hartzer… Bis auf den heutigen Tag werden in Krankenhäuser Menschen als „Fälle“ bezeichnet: „In diesem Bett liegt der „Blinddarm“, dort die „Niere“, hier der „Amputierte“, dort drüben liegt die Demente und weiter hinten der Pflegebedürftige usw. Dass es um Menschen geht, findet in solchem Denken nicht statt.


In einer neoliberalen Epoche, in der die Konkurrenz schärfer geworden ist, wird Leistungsfähigkeit und körperliche Gesundheit zum Non-plus-Ultra erklärt. Gesund muss der Menschen sein! Fit. Leistungsstark. Erst dann ist er der allein wahre Mensch! Es zeigt sich hier ein würdeloses wirtschaftspolitisches Prinzip, das von einem überwiegenden Teil der Gesellschaftsmitglieder als erstrebenswert betrachtet und zum alleinigen Kult erhoben wird. Dass diese Ideale, bezieht man sie  auf die Gesamtgesellschaft, falsch sind und infam, wird nicht mehr erkannt. Insbesondere Menschen, denen ein gewisses Maß echter humaner Bildung fehlt, lassen sich leicht dazu verführen, die Denkweisen des Neoliberalismus als leitende Doktrin für sich zu verinnerlichen. Wer nicht mithält oder nicht mithalten kann ist out. Diskriminierung zieht auf diese Weise schleichend in unsere Rechtsordnung ein. Menschen werden kategorisiert.


Wo aber Diskriminierung sich in das Rechtssystem eingeschlichen hat, kommt es zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Wo Diskriminierung verankert ist in der Rechtsordnung, wird es gefährlich für den Zusammenhalt der Gesellschaft, der allein auf Gerechtigkeit, gegenseitiger Achtung und Anerkennung und auf moralisches Handeln beruht. Wo politische Diskriminierung zu schweren Menschenrechtsverletzungen führt, haben wir es bald mit politischer Verfolgung zu tun – gleich in welchem Land.


Neuerdings gehört, was die Frage anbelangt, nämlich was der Mensch sein muss, auch das richtige Alter dazu, denn es ist ja ebenfalls eine neue Kategorie. In England kriegen 65jährige keine Beipass-Operation, keine künstlichen Hüftgelenke, werden vom Dialyseapparat abgeschaltet, es sei denn, sie haben genügend privaten Reichtum angehäuft,  um lebensnotwendige medizinische Behandlungen aus der eigenen Tasche bezahlen zu können.  Wir sind heute in Deutschland genau so weit. Für bestimmte Leute werden die Lebensrisiken privatisiert. Leute, die älter sind als 80 sollen gefälligst Krücken verwenden. Auch solches Denken beginnt schleichend. Die Mehr-Klassen-Medizin schreibt das warnende Menetekel mit blutiger Schrift in die Hirne der Gesellschaft.


Wer älter ist als 75, der solle keine lebenserhaltenden Medikamente mehr bekommen. Alles mit Blick auf die Kosten. Kein Zweifel, aber wir können sehen, wo wir hinkommen mit der Kategorisierung von Menschen. Wenn die Leute Pech hatten oder das Pech haben, dass sie zur falschen Klasse, Rasse, Nation, Religion, zum falschen Geschlecht, zum falschen Alter gehören, dann werden oder wurden sie früher oder später liquidiert, vergast, gesteinigt, zu Tode gefoltert, in die Luft gesprengt oder sonst wie umgebracht.


Die falschen Menschenbilder waren und sind die Ursachen für die schwersten Verbrechen, die die Menschen je begangen haben. Aber auch waren sie Ursache für die schwerwiegendsten politischen Fehlentscheidungen, die die Menschen erleben mussten.


Und deswegen ist die Frage nach dem richtigen Menschenbild die entscheidende Frage.


Das richtige Menschenbild?! Nun, das richtige Menschenbild kann, nach den Erfahrungen, die wir Deutsche mit den anderen kategorisierenden Menschbildern gemacht haben, kein Abklatsch der falschen Menschbilder sein! Das ist die a priori Erkenntnis aus dieser Erfahrung.


Der Mensch wie er geht und steht ist der eigentliche Mensch. Unabhängig davon, ob er jung oder alt ist, Mann oder Frau, krank oder gesund, und unabhängig davon, ob jemand Deutscher ist oder Ausländer, Christ oder Jude, Weißer oder Schwarzer. Mit diesem Menschenbild müssen zivilisierte Nationen, müssen vor allem auch die Deutschen sich unterscheiden von den diskriminierenden Menschenbildern der Nazis, der Kommunisten, der Nationalisten, der Fundamentalisten, weil sie sonst den Anspruch für eine rechtsstaatliche Demokratie verlieren.


Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe lässt uns ferner wissen, dass die derzeitige Pflege nicht zukunftsfähig ist. Er sagt: „Um die Pflege  zukunftsfähig zu gestalten und insbesondere die häusliche Pflege zu verbessern, haben wir mit den Pflegestärkungsgesetzen  die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung  vor mehr als 20 Jahren angepackt.“ Ein Null-Summenspiel, um ehrlich zu sein.


Gröhe will ein Umdenken in der Pflege einleiten: „Dazu gehört neben weiteren Verbesserungen für die Pflege zu Hause auch die Einführung des  neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit verbundenen  neuen Begutachtungsinstruments.“


Es geht also um „neue Begutachtungsinstrumente“.

„Ab 2017 werden alle – körperlichen, geistigen und seelischen – Beeinträchtigungen  von Pflegebedürftigen in der Begutachtung gleichermaßen berücksichtigt. Es kommt also nicht mehr nur vorrangig auf körperliche Beeinträchtigungen an. Dadurch erhalten gerade an Demenz erkrankte Menschen erstmals einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung.“


Statt drei Pflegestufen und der  zusätzlichen Feststellung einer  „erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz“ wird es ab 2017 fünf Pflegegrade geben. Die Begutachtung führt also zukünftig zu einer persönlicheren, passgenaueren Einstufung. Und sie berücksichtigt umfassender als bisher die Beeinträchtigungen der Pflegebedürftigen. „Wir stärken auch den Grundsatz „Reha vor Pflege“. Ziel ist stets, die Betroffenen möglichst schnell wieder zur Selbstständigkeit zu führen oder ihnen zu ermöglichen, so lange wie möglich im häuslichen Umfeld bleiben zu können. Zudem setzen wir wichtige Akzente durch mehr zusätzliche Betreuungskräfte in der stationären Pflege, eine verbesserte Personalausstattung im Zuge der Neuausrichtung.“


Nach 20 Jahren Pfusch in der Pflege soll nun mit dem Pflegestärkungsgesetz, das ja auf dem Pfusch aufbaut, die Pflege besser verpfuscht werden können.


So geht es nicht, Herr Gröhe! Weder weicht Ihre so genannte „Neuausrichtung“ von den bisherigen Mängeln in der Pflege ab, noch wird ein Menschenbild deutlich, dass dem Begriff der Würde des Menschen entspricht. Auch wird die Sprache des „Gesetzes“ nicht von menschenverachtenden und diffamierenden Begriffen gereinigt. Es ist der Geist, der dem Gesetz inne wohnt, der böse ist.


Dem BdPV e.V. aber geht es um das Wohl der Menschen!!!


In einer neoliberalen Epoche, in der die Konkurrenz schärfer geworden ist, kann man sich von Solidaritätsforderungen sehr bequem befreien, indem man sie übertreibt und sie auf die jeweils etwas ferner Stehenden ausweitet. Angehörige bürgerlicher Eliten zum Beispiel fordern selten Lohnerhöhungen für ‚Arbeiter oder Erhöhungen der Arbeitslosenunterstützung oder eine menschenwürdige Pflege. Die so genannte „Eliten“ – in Wirklichkeit direkte Nachfahren des absolut Bösen - ergehen sich lieber in schicker, sentimentaler und weitgehend unverbindlicher Sympathie für potenzielle Migranten. Das „Gutmenschentum“ steht ihnen schlecht zu Gesicht. Die Frage, was steigende Konkurrenz und erhöhter Lohndruck auf niedrig qualifizierte Arbeitskräfte und auf unterbezahlte Pflegekräfte gesellschaftlich bedeuten, stellen sie nicht. Bei diesem Manöver profitieren sie von rechtspopulistischen Parteien, deren Aktivismus dafür sorgt, dass jede nüchterne Erörterung dieser Frage sofort in den Geruch des Rassismus gerät. Das Ausweiten der Solidarität auf den Übernächsten – ein beliebtes Spiel der „Eliten“ - hat also immer die angenehme Folge, dass man dem Übernächsten letztlich nichts zu geben braucht, aber dafür die näher Stehenden, mit denen einen stärkere Interessenkonflikte verbinden, überspringen kann.


Hier zeigt sich das allgemeine politische Prinzip: Selbst die richtigste politische Position wird falsch und infam, wenn man sie als Vorwand für eine andere Agenda missbraucht.


Baut Lebenshäuser statt Pflegeheime


Baut Lebenshäuser! Häuser des Lebens und des Lichts! Dies aber gelingt nur, wenn das Denken von „technisch“ auf „menschlich“ umgewandelt wird.


Es zeigt sich Mangel an Urteilsfähigkeit darin, wenn heute in politischen, ökonomischen und in bestimmten bürgerlichen Kreisen gefordert wird, die beitragsbasierten sozialen Systeme aufzulösen, und durch steuerbasierte oder kapitalgedeckte Systeme zu ersetzen.  Selbstverständlich stecken Interessen dahinter (siehe www.bund-der-pflegeversicherten.de ). Denn wenn alles aus Steuern finanziert wird, dann entfallen die Ansprüche, die durch Beitragszahlung erworben werden, dann endlich kann die Höhe der sozialen Leistungen nach der jeweiligen Kassenlage des Staates bestimmt werden. Damit wird der letzte Rest von Stolz und Würde den betroffenen Menschen entrissen und an die Stelle des Interessenausgleichs tritt die brutalst mögliche Durchsetzung bestimmter Einzelgruppen-Interessen. Es ist leider so, dass nur noch wenige Menschen jene Kraft in sich spüren, die die Alten „thymotische Kraft“ genannt haben. Den meisten Deutschen fehlt innere Größe, es fehlt ihnen die thymotische Kraft, nämlich jene Kraft, die den Regungsherd des stolzen Selbst bezeichnet und der in der Brust von Helden wohnt.


Nur unter zur Hilfenahme dieser thymotischen Kraft werden sich Pflegeheime der Aufbewahrten in Lebenshäuser der Lebensfreude verwandeln.


Statt die vorgenannte Kraft in uns zur Wirkung zu bringen, kehren wir lieber zurück in vorrevolutionäre und voraufklärerische Zeiten. Eine Friedensordnung existiert nicht mehr – und es ist vergessen, dass sinnvolles Leben und Glück marktwirtschaftlich nicht herstellbar sind.


Wenn heute in so genannten „gebildeten“ und gut situierten Kreisen unserer Gesellschaft die politische und wirtschaftliche Lage der Nation zur Debatte steht, dann dauert es in der Regel nicht lange, bis das Lamento über den ausufernden und nicht mehr bezahlbaren Sozial- oder Wohlfahrtsstaat anhebt und man sich gegenseitig mit Vorschlägen zum Sozialleistungsabbau überbietet. Das Gutachten der Wirtschaftsweisen, das erst vor wenigen Tagen der Bundesregierung überreicht wurde, ist ein Zeugnis dafür. Denn im Gutachten wurden die Rente und die Sozialleistungen als Ursache gewertet, der die Leistungskraft der Ökonomie zum Opfer fiele. Übereinstimmend erkannten sie den Sozialstaat als zentralen Verursacher der Wachstumsschwäche der Wirtschaft und der Finanzkrise des Staates. Dass derartiges Lamento von Vielem, aber gewiss nicht  von Bildung und Weisheit zeugt, ist den ominösen Wirtschaftsweisen entgangen, statt Weisheit zeigt sich unverhohlen die Unfähigkeit, neues Denken und die Überwindung herkömmlicher Denkmuster zu wagen. Die Wirtschaftsweisen erkennen nicht, dass ohne starken Sozialstaat jede Demokratie zugrunde geht.


Es bieten sich Alternativen an. In Politik und in der Wirtschaft.


Die Alternativen Wirtschaftswissenschaftler verkünden ein Konzept, das Mut macht und Aufhorchen lässt. Es ist unter den nachstehenden Stichworten im Internet leicht zu finden:


Bontrup, Memorandum, Vermögensabgabe, Erbschaftssteuer

Auszüge aus dem Konzept:

Wichtige Kernpunkte dieses Konzeptes sind:


• Die Einführung einer einmaligen und auf zehn Jahre gestreckten Vermögensabgabe. Bemessungsgrundlage ist das Nettovermögen, das oberhalb eines persönlichen Freibetrags von einer Million Euro und von zwei Millionen Euro beim Betriebsvermögen mit einem faktischen Steuersatz von zwei Prozent belegt wird. Der Freibetrag je Kind sollte 250.000 Euro betragen.

• Die Wiederbelebung der Vermögensteuer mit einem Steuersatz von einem Prozent auf Vermögen von mehr als 500.000 Euro.

• Die mit der Erbschaftsteuerreform 2008 in Kraft gesetzte Verschonung des Betriebsvermögens ist vom Bundesverfassungsgericht gerügt worden. Jetzt ist eine Neuregelung vorzunehmen, die tatsächlich das Aufkommen der Erbschaftsteuer nennenswert erhöht.

• Der Tarifverlauf bei der Einkommensteuer (Grenzsteuersatz) sollte oberhalb eines Grundfreibetrags von 9.500 Euro und bei einem Eingangssteuersatz von 14 Prozent beginnen und durchgehend linear bis zu einem Spitzensteuersatz von 53 Prozent bei einem zu versteuernden Einkommen von 67.000 Euro (Alleinstehende) ausgestaltet werden.

• Die Gewinne aus der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen dürfen nicht länger steuerfrei bleiben. Der Körperschaftsteuersatz sollte auf 30 Prozent erhöht werden.

• Die Gewerbesteuer ist zu einer Gemeindewirtschaftsteuer auszubauen, die auch die Selbstständigen und die freien Berufe in die Steuerpfl icht einschließt und deren Bemessungsgrundlage die Entgelte für betrieblich genutztes Kapital (z. B. Mieten, Pachten, Lizenzen) vollständig einbezieht.

• Abschaffung der Abgeltungsteuer von 25 Prozent und volle Versteuerung von Kapitaleinkünften.

• Die Finanztransaktionsteuer ist zügig einzuführen. Der politische Prozess bei der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs ist ins Stocken geraten. Trotzdem muss es eine Neuregelung geben.


Die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik um Prof. Bontrup fordert Eckpunkte für einen solidarischen Länderfinanzausgleich ein. Schon aus Gründen der Transparenz und für eine vollständige Bilanz der Finanzbasis einer Region muss endlich eine vollständige Anrechnung der kommunalen Steuereinnahmen stattfinden. Im bisherigen Länderfinanzausgleich werden diese nur zu 64 Prozent zu den Einnahmen der Länder addiert – wodurch Länder mit überwiegend strukturstarken Regionen künstlich ärmer gerechnet werden. Dementsprechend sind auch nach dem bisherigen Länderfinanzausgleich die strukturschwachen Länder real finanziell viel schlechter aufgestellt, als die Kennzahlen andeuten. Soweit aus dem Konzept der Alternativen Wirtschaftswissenschaftler um Prof. Bontrup.


Heute zerfallen die Staaten, weil die „Wirtschaftsweisen“ und viele Anhänger, die deren Denkweise teilen, das Wesen von Staaten nicht verstehen. Das Wesen eines Staates aber ist das Soziale. Es hat zwei klare Aufgaben: Not zu verhindern und Reichtum zu bändigen.


Es geht ums Sittliche, ums Gemeinwohl, um Moral – um nichts anderes!


Bund der Pflegeversicherten e.V.   /  Gerd Heming (Vors.), Münster im April 2017


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Pfusch in der Pflege

Der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe schreibt im Vorwort zum neuen „Pflegestärkungsgesetz“, dass das Thema Pflege in unserer Gesellschaft immer wichtiger wird. - Der Minister lässt außer acht, dass dieses Thema in unserer Gesellschaft schon immer einen hohen Stellenwert besitzt. Es ist ein Multi-Millarden Euro Geschäft. Für die Pflege geben die Deutschen einen beträchtlichen Teil ihrer Einkommen aus.


Weiter schreibt Herr Gröhe, dass heute bereits 2,7 Millionen Menschen in Deutschland auf Pflege angewiesen sind. – Das ist falsch! Denn nicht 2,7 Millionen Menschen in Deutschland sind auf Pflege angewiesen, sondern rund 82 Millionen. Jeder Mensch braucht Pflege. Allerdings ist der Pflegebedarf während bestimmter Lebensphasen höchst unterschiedlich. Säuglinge und junge Menschen haben einen höheren bis hohen Pflegebedarf. Ebenso Menschen, die zeitweilig erkrankt sind. Pflege hat z.B. in Krankenhäusern eine hohe Priorität. Frauen haben aller Erfahrung nach einen höheren Pflegebedarf als ihre männlichen Mitspieler usw.


Beim Studium des „neuen“ Pflegestärkungsgesetzes sind die Begriffe „Pflegebedürftige und Pflegebedürftigkeit“ immanent. Sie werfen ein grelles Licht auf das Denken jener, die das Gesetz konzipierten.


„Wir lehnen Begriffe wie „Pflegebedürftigkeit“ oder „Pflegebedürftige“ ganz entschieden ab“ wiederholt  Gerd Heming, Vorsitzender des Bundes der Pflegeversicherten e.V. wieder und wieder, „denn in der Pflege haben wir es nicht mit Bedürftigen zu tun, sondern mit Menschen, die einen gesetzlichen und durch ihre Beiträge legitimierten Anspruch erworben haben, mit Menschen, die aufrecht und auf Augenhöhe mit allen Mitbürgern durchs Leben gehen. Wir, vom BdPV e.V., sprechen daher von  „Menschen mit einem erhöhten, einem hohem oder mit einem außerordentlich hohem Pflegebedarf“! Wenn wir den Begriff „Pflegebedürftigkeit“ überhaupt benutzen, dann nur, so weit er im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) und im „Pflegestärkungsgesetz“ benutzt wird. Dass er in der Sozialgesetzgebung und vom Bundesgesundheitsminister so benutzt wird wie er benutzt wird, spiegelt das dort herrschende, diskriminierende, menschenverachtende Denken und die dort gängigen Einstellungen wider.“


Der Begriff „Bedürftige“ ist ein politischer Begriff, er ist politisch gewollt., da über jemanden, der bedürftig ist, leichtfertiger, arroganter und respektloser bestimmt werden kann, als über jemanden, der seine gesetzlichen Ansprüche kennt und weiß, dass er durch Zahlung von Beiträgen eine menschenwürdige Behandlung sich selbst allererst ermöglicht hat. Bedürftigkeit ist kein sozialer und kein biologischer Begriff. Denn hier ist nicht „Bedürfnis“ gemeint, sondern mit Absicht die diskriminierende Bezeichnung „Bedürftigkeit“. Dieser aber ist ein Begriff aus Zeiten, als in gewissen Kreisen der Gesellschaft Menschen noch davon überzeugt waren, „Herrenmenschen“ zu sein  Er soll die missliche Situation deutlich machen, in der jene  Menschen sich befinden, die – in den Augen des Herrenmenschen, der Politik und des Unternehmertums -  das echte und vollwertige Menschsein nicht oder noch nicht erreicht haben und folglich -  ohne jegliche Rechte -  auf Almosen angewiesen sind.  Er ist ein Begriff aus Zeiten des Mittelalters, als die „Aufklärung“ noch nicht stattgefunden hatte und es in Deutschland noch Könige gab und Kaiser -  einen verkommenen, dekadenten Adel   -   und rechtlose Untertanen.


„Invalidenrente“ ist ebenfalls eine Bezeichnung, die Ende das 19. Jahrhunderts von Politik, Adel und Unternehmer eingeführt und durchgesetzt wurde. „Invalid“ heißt „unwert“. Es ist folglich eine Rente für Unwerte. Und genau das waren die Menschen, die eine Rente bezogen, in den Augen der vorgenannten Kreise, sie waren ohne Wert, wertlos!


Es gibt viele Begriffe in unserem Sprachgebrauch, die von egozentrischen Interessengruppen und Politikern gewollt formuliert wurden und verwandt werden. Es geht stets darum bestimmte gesellschaftliche Gruppen zu diskreditieren, zu demütigen, zu diffamieren und zu diskriminieren. Hartz-IV ist so ein Begriff, Insasse, Alki, Hartzer… Bis auf den heutigen Tag werden in Krankenhäuser Menschen als „Fälle“ bezeichnet: „In diesem Bett liegt der „Blinddarm“, dort die „Niere“, hier der „Amputierte“, dort drüben liegt die Demente und weiter hinten der Pflegebedürftige usw. Dass es um Menschen geht, findet in solchem Denken nicht statt.


In einer neoliberalen Epoche, in der die Konkurrenz schärfer geworden ist, wird Leistungsfähigkeit und körperliche Gesundheit zum Non-plus-Ultra erklärt. Gesund muss der Menschen sein! Fit. Leistungsstark. Erst dann ist er der allein wahre Mensch! Es zeigt sich hier ein würdeloses wirtschaftspolitisches Prinzip, das von einem überwiegenden Teil der Gesellschaftsmitglieder als erstrebenswert betrachtet und zum alleinigen Kult erhoben wird. Dass diese Ideale, bezieht man sie  auf die Gesamtgesellschaft, falsch sind und infam, wird nicht mehr erkannt. Insbesondere Menschen, denen ein gewisses Maß echter humaner Bildung fehlt, lassen sich leicht dazu verführen, die Denkweisen des Neoliberalismus als leitende Doktrin für sich zu verinnerlichen. Wer nicht mithält oder nicht mithalten kann ist out. Diskriminierung zieht auf diese Weise schleichend in unsere Rechtsordnung ein. Menschen werden kategorisiert.


Wo aber Diskriminierung sich in das Rechtssystem eingeschlichen hat, kommt es zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Wo Diskriminierung verankert ist in der Rechtsordnung, wird es gefährlich für den Zusammenhalt der Gesellschaft, der allein auf Gerechtigkeit, gegenseitiger Achtung und Anerkennung und auf moralisches Handeln beruht. Wo politische Diskriminierung zu schweren Menschenrechtsverletzungen führt, haben wir es bald mit politischer Verfolgung zu tun – gleich in welchem Land.


Neuerdings gehört, was die Frage anbelangt, nämlich was der Mensch sein muss, auch das richtige Alter dazu, denn es ist ja ebenfalls eine neue Kategorie. In England kriegen 65jährige keine Beipass-Operation, keine künstlichen Hüftgelenke, werden vom Dialyseapparat abgeschaltet, es sei denn, sie haben genügend privaten Reichtum angehäuft,  um lebensnotwendige medizinische Behandlungen aus der eigenen Tasche bezahlen zu können.  Wir sind heute in Deutschland genau so weit. Für bestimmte Leute werden die Lebensrisiken privatisiert. Leute, die älter sind als 80 sollen gefälligst Krücken verwenden. Auch solches Denken beginnt schleichend. Die Mehr-Klassen-Medizin schreibt das warnende Menetekel mit blutiger Schrift in die Hirne der Gesellschaft.


Wer älter ist als 75 der sollte keine lebenserhaltenden Medikamente mehr bekommen. Alles mit Blick auf die Kosten. Kein Zweifel, aber wir können sehen, wo wir hinkommen mit der Kategorisierung von Menschen. Wenn die Leute Pech hatten oder das Pech haben, dass sie zur falschen Klasse, Rasse, Nation, Religion, zum falschen Geschlecht, zum falschen Alter gehören, dann werden oder wurden sie früher oder später liquidiert, vergast, gesteinigt, zu Tode gefoltert, in die Luft gesprengt oder sonst wie umgebracht.


Die falschen Menschenbilder waren und sind die Ursachen für die schwersten Verbrechen, die die Menschen je begangen haben. Aber auch waren sie Ursache für die schwerwiegendsten politischen Fehlentscheidungen, die die Menschen erleben mussten.


Und deswegen ist die Frage nach dem richtigen Menschenbild die entscheidende Frage.


Das richtige Menschenbild?! Nun, das richtige Menschenbild kann, nach den Erfahrungen, die wir Deutsche mit den anderen kategorisierenden Menschbildern gemacht haben, kein Abklatsch der falschen Menschbilder sein! Das ist die a priori Erkenntnis aus dieser Erfahrung.


Der Mensch wie er geht und steht ist der eigentliche Mensch. Unabhängig davon, ob er jung oder alt ist, Mann oder Frau, krank oder gesund, und unabhängig davon, ob jemand Deutscher ist oder Ausländer, Christ oder Jude, Weißer oder Schwarzer. Mit diesem Menschenbild müssen zivilisierte Nationen, müssen vor allem auch die Deutschen sich unterscheiden von den diskriminierenden Menschenbildern der Nazis, der Kommunisten, der Nationalisten, der Fundamentalisten, weil sie sonst den Anspruch für eine rechtsstaatliche Demokratie verlieren.


Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe lässt uns wissen, dass die derzeitige Pflege nicht zukunftsfähig ist.


Er sagt: „Um die Pflege  zukunftsfähig zu gestalten und insbesondere die häusliche Pflege zu verbessern, haben wir mit den Pflegestärkungsgesetzen  die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung  vor mehr als 20 Jahren angepackt.“


Gröhe will ein Umdenken in der Pflege einleiten: „Dazu gehört neben weiteren Verbesserungen für die Pflege zu Hause auch die Einführung des  neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit verbundenen  neuen Begutachtungsinstruments.“


Es geht also um „neue Begutachtungsinstrumente“.


„Ab 2017 werden alle – körperlichen, geistigen und seelischen – Beeinträchtigungen  von Pflegebedürftigen in der Begutachtung gleichermaßen berücksichtigt. Es kommt also nicht mehr nur vorrangig auf körperliche Beeinträchtigungen an. Dadurch erhalten gerade an Demenz erkrankte Menschen erstmals einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung.“


Statt drei Pflegestufen und der  zusätzlichen Feststellung einer  „erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz“ wird es ab 2017 fünf Pflegegrade geben. Die Begutachtung führt also zukünftig zu einer persönlicheren, passgenaueren Einstufung. Und sie berücksichtigt umfassender als bisher die Beeinträchtigungen der Pflegebedürftigen. „Wir stärken auch den Grundsatz „Reha vor Pflege“. Ziel ist stets, die Betroffenen möglichst schnell wieder zur Selbstständigkeit zu führen oder ihnen zu ermöglichen, so lange wie möglich im häuslichen Umfeld bleiben zu können. Zudem setzen wir wichtige Akzente durch mehr zusätzliche Betreuungskräfte in der stationären Pflege, eine verbesserte Personalausstattung im Zuge der Neuausrichtung.“


Nach 20 Jahren Pfusch in der Pflege soll nun mit dem Pflegestärkungsgesetz, das ja auf dem Pfusch aufbaut, die Pflege verbessert werden.


So, Herr Gröhe, geht es nicht! Weder weicht Ihre so genannte „Neuausrichtung“ von den bisherigen Mängeln in der Pflege ab, noch wird ein Menschenbild deutlich, dass dem Begriff der Würde des Menschen entspricht. Auch wird die Sprache des „Gesetzes“ nicht von menschenverachtenden und diffamierenden Begriffen gereinigt. Es ist der Geist, der dem Gesetz inne wohnt, der böse ist.


Es geht um das Wohl der Menschen!!!


In einer neoliberalen Epoche, in der die Konkurrenz schärfer geworden ist, kann man sich von Solidaritätsforderungen sehr bequem befreien, indem man sie übertreibt und sie auf die jeweils etwas ferner Stehenden ausweitet. Angehörige bürgerlicher Eliten zum Beispiel fordern selten Lohnerhöhungen für ‚Arbeiter oder Erhöhungen der Arbeitslosenunterstützung oder eine menschenwürdige Pflege. So genannte „Eliten“ ergehen sich lieber in schicker, sentimentaler und weitgehend unverbindlicher Sympathie für potenzielle Migranten. Das „Gutmenschentum“ steht ihnen schlecht zu Gesicht.


Die Frage, was steigende Konkurrenz und erhöhter Lohndruck auf niedrig qualifizierte Arbeitskräfte und auf unterbezahlte Pflegekräfte gesellschaftlich bedeuten, stellen sie nicht. Bei diesem Manöver profitieren sie von rechtspopulistischen Parteien, deren Aktivismus dafür sorgt, dass jede nüchterne Erörterung dieser Frage sofort in den Geruch des Rassismus gerät. Das Ausweiten der Solidarität auf den Übernächsten – ein beliebtes Spiel der „Eliten“ - hat also immer die angenehme Folge, dass man dem Übernächsten letztlich nichts zu geben braucht, aber dafür die näher Stehenden, mit denen einen stärkere Interessenkonflikte verbinden, überspringen kann.


Hier zeigt sich das allgemeine politische Prinzip: Selbst die richtigste politische Position wird falsch und infam, wenn man sie als Vorwand für eine andere Agenda missbraucht.


Statt Pflegeheime Lebenshäuser


Baut Lebenshäuser! Häuser des Lebens und des Lichts! Dies aber gelingt nur, wenn das Denken von „technisch“ auf „menschlich“ umgewandelt wird.


Es zeigt sich Mangel an Urteilsfähigkeit darin, wenn heute in politischen, ökonomischen und in bestimmten bürgerlichen Kreisen gefordert wird, die beitragsbasierten sozialen Systeme aufzulösen, und durch steuerbasierte oder kapitalgedeckte Systeme zu ersetzen.  Selbstverständlich stecken Interessen dahinter (siehe www.bund-der-pflegeversicherten.de ). Denn wenn alles aus Steuern finanziert wird, dann entfallen die Ansprüche, die durch Beitragszahlung erworben werden, dann endlich kann die Höhe der sozialen Leistungen nach der jeweiligen Kassenlage des Staates bestimmt werden. Damit wird der letzte Rest von Stolz und Würde den betroffenen Menschen entrissen und an die Stelle des Interessenausgleichs tritt die brutalst mögliche Durchsetzung bestimmter Einzelgruppen-Interessen. Es ist leider so, dass nur noch wenige Menschen jene Kraft in sich spüren, die die Alten „thymotische Kraft“ genannt haben. Den meisten Deutschen fehlt innere Größe, es fehlt ihnen die thymotische Kraft, nämlich jene Kraft, die den Regungsherd des stolzen Selbst bezeichnet und der in der Brust von Helden wohnt.


Nur unter zur Hilfenahme dieser thymotischen Kraft werden sich Pflegeheime der Aufbewahrten in Lebenshäuser der Lebensfreude verwandeln,


Wir jedoch kehren zurück in vorrevolutionäre Zeiten. Eine Friedensordnung existiert nicht mehr – und es ist vergessen, dass sinnvolles Leben und Glück marktwirtschaftlich nicht herstellbar sind.


Wenn heute in so genannten „gebildeten“ und gut situierten Kreisen unserer Gesellschaft die politische und wirtschaftliche Lage der Nation zur Debatte steht, dann dauert es in der Regel nicht lange, bis das Lamento über den ausufernden und nicht mehr bezahlbaren Sozial- oder Wohlfahrtsstaat anhebt und man sich gegenseitig mit Vorschlägen zum Sozialleistungsabbau überbietet. Das Gutachten der Wirtschaftsweisen, das erst vor wenigen Tagen der Bundesregierung überreicht wurde, ist ein Zeugnis dafür. Denn im Gutachten wurden die Rente und die Sozialleistungen als Ursache gewertet, der die Leistungskraft der Ökonomie zum Opfer fiele. Übereinstimmend erkannten sie den Sozialstaat als zentralen Verursacher der Wachstumsschwäche der Wirtschaft und der Finanzkrise des Staates. Dass derartiges Lamento von Vielem, aber gewiss nicht  von Bildung und Weisheit zeugt, ist den ominösen Wirtschaftsweisen entgangen, statt Weisheit zeigt sich unverhohlen die Unfähigkeit, neues Denken und die Überwindung herkömmlicher Denkmuster zu wagen. Die Wirtschaftsweisen erkennen nicht, dass ohne starken Sozialstaat jede Demokratie zugrunde geht.


Heute zerfallen die Staaten, weil die Wirtschaftsweisen und viele Anhänger, die ihre Denkweise teilen, das Wesen von Staaten nicht verstehen. Das Wesen eines Staates aber ist das Soziale. Es hat zwei klare Aufgaben: Not zu verhindern und Reichtum zu bändigen.


Es geht ums Gemeinwohl – um nichts anderes!


Bund der Pflegeversicherten e.V.

Gerd Heming (Vors.), Münster im November 2016

 

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Pflege – Betrug und Abzocke ohne Ende

Wären Sie bereit, für eine 20 Quadratmeter große Wohnung eine monatliche Miete in Höhe von 1.354,78 (Eintausenddreihundert-vierundfünfzig) Euro zu zahlen? Ich wette, Sie wären nicht bereit dazu. Besonders dann würden Sie sich  weigern eine derartige Wuchermiete zu zahlen, wenn  Sie den Quadratmeterpreis von Euro 67,74 errechnet hätten und Sie zu dem feststellten, dass das vermietete Objekt nicht im städtischen Kerngebiet, sondern weitab davon am Rande der Stadt errichtet wurde. Als freier Mensch in einer freien Gesellschaft würden Sie ein derartiges Ansinnen mit aller berechtigten Wucht der Empörung zurückweisen.

 

Nicht so die Bewohner und Bewohnerinnen von Pflegeheimen, nicht so ihre Angehörigen und nicht so die Sozialämter. Diese werden per Gesetzeskraft gezwungen, solche Wuchermieten zu zahlen. Sie glauben das nicht? Sie brauchen es nicht zuglauben, der Bund der Pflegeversicherten beweist es Ihnen.

 

Deutschland ist Griechenland und Griechenland ist Deutschland. Wer genau hinsieht, erkennt, dass beide Staatssysteme unglaubliche Ähnlichkeiten aufweisen. Im Umgang mit Menschen mit einem hohen; mit einem sehr hohen oder mit einem außergewöhnlich hohen Pflegebedarf (der Begriff der Pflegebedürftigkeitwird vom BdPV e.V. wegen seiner diskriminierenden Inhalte vehement abgelehnt) wird dies besonders deutlich. Mit Blick auf die Investitionskostenzuschläge zeigt sich hier wie dort die totale Blindheit der politischen Akteure.

 

Ursprünglich legte der § 9 des Pflegeheimfinanzierungsgesetzes fest, dass die Länder die Pflegeheime vorzuhalten hätten, d.h., die Länder mussten je nach Bedarf die Einrichtungen zur Verfügung stellen. Inzwischen ist diese Finanzierung auf die Versicherten abgewälzt worden und auf die jeweiligen Sozialämter, falls die Versicherten nicht in der   Lage sind, die Investitionskosten zu tragen. Heute ist es so, dass ein privater, öffentlich-rechtlicher oder verbandlicher Pflegekonzern,  der beipielsweise 10.000 Pflegeheimplätze unterhält, in folge der Investitionskosten-zuschüsse und der Mieten monatlich einen Festbetrag von rund gerechnet 7 Millionen Euro risikolos einnimmt. oro Monat wohlgemerkt. Das sind pro Jahr Euro 144 Millionen. Nehmen wir die etwa 800 000 Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen in den Blick, dann scheffeln die Betreiber von   Pflegeeinrichtungen jährlich einen Betrag von etwa 11 Milliarden Euro (11.000.000.000,00 Euro) in ihre Kassen. Niemand kann sagen, ob diese gewaltige Summe tatsächlich für Investitionen verwendet wird  

 

Man könnte Tausend Paläste damit bauen. Und man beachte: Die Kosten für die Pflegeam Bett sind darin nicht enthalten.  

 

Für die Pflege werden folglich gewaltige Summen kassiert, von denen die Öffentlichkeit nicht den Hauch einer Ahnung hat. Kein Wunder also, dass derzeit die Pflegekonzerne so fleißig am Markt agieren, denn ihr Risiko ist gleich Null, dafür die Gewinne exorbitant. Und die Zeche zahlen die Versicherten.

 

Ein Beispiel: Die Rechnung, die unserem Mitglied Ludger S., Pflegestufe II, zu Beginn eines jeden Monats vom Pflegeheim, das er bewohnt, vorgelegt wird, enthält immer wiederkehrend vier Positionen. Am Beispiel dieser Positionen soll das Dilemma, in dem sich Menschen mit erhähtem Pflegebedarf und ihre Angehörigen unablässig befinden, deutlich gemacht werden:

 

 

  Kosten  

  Von  

  Bis  

  Anzahl der Tage  

  Einzel-betrag  

  Gesamt-betrag  

  Ihr Anteil  

  Umlage  Altenpflegeausbildung  

  01.08  

  31.08  

  31  

  2,35  

  72,85  

  72,85  

  Pflegeaufwand Stufe II  

  01.08  

  31.08  

  31  

  64,12  

  1.987,72  

  708,72  

  Unterkunft und  Verpflegung  

  01.08  

  31.08  

  31  

  30,48  

  944,88  

  944,88  

  Investitionskosten  Einzelzimmer  

  01.08  

  31.08  

  31  

  18,23  

  564,90  

  0,00  

     

     

     

     

     

  3.570,35  

  1.726,45  

     

     

     

     

     

     

     

 

1.     Bei der Umlage Altenpflegeausbildung existiert keine wirksame Kontrolle, ob das Geld tatsächliche für die Ausbildung des Pflegenachwuchses verwandt wird.

2.     Beim Pflegeaufwand müssen die Pflegeheime der Pflegekasse gegenüber durch Dokumentation belegen, dass dieser Betrag dem tatsächlichen Aufwand entspricht. Obwohl auch hier nicht mit Gewissheit belegt werden kann, dass der Inhalt der Dokumentation dem tatsächlich geleisteten Aufwand entspricht.

3.     Bei der Unterkunft und Verpflegung werden nach der Sozialgesetzgebung Euro 5.00 pro Tag für die Verpflegung verwandt. Der Hauptanteil von täglich 25,48 Euro fließt in die Unterkunft bzw. Miete. Eine Überwachung dieser Kosten findet nicht statt.

4.     Der Investitionskostenbeitrag für das Einzelzimmer in Höhe von täglich 18,23 Euro gilt als Mietkostenanteil, er wird, der Forderung nach, für notwendige Investitionskosten eingesetzt. Eine Kontrolle, ob diese Beträge tatsächlich für notwendige Investitionen verwandt wird, findet nicht statt. Und falls Sie, wie in unserem Beispielfall, die Investitionskosten nicht zahlen können, übernimmt das Ihr Sozialamt (d.h. wir alle). Die Investoren in Pflegeeinrichtungen reiben sich höhnisch grinsend die Hände.

 

Die obige Rechnung  ergibt insgesamt pro Monat  einen Betrag (564,90 + 789,88) von Euro1.354,78 nur für die Miete.

 

Dieser Betrag fließt unkontrolliert auf die Konten der privaten oder öffentlichen Pflegeheimbetreiber. Seine Verwendung liegt - man kann es nicht oft genug wiederholen -  im wahren Sinne das Wortes im Dunkel.

 

Es ist also nicht verwunderlich, dass derzeit in Deutschland rund 400 neue Pflegeheime entstehen. Finanzmakler, Fondsmanager, große private Pflegeheimketten aber auch die sogenannten Wohlfahrtsverbände reißen sich darum. Ist ihnen doch ein Mietpreis von Euro 67,74 pro Quadratmeterüber viele Jahre hin garantiert.

 

Nur der reine Pflegeaufwand, die Kosten also, die durch die Pflege am Menschen entstehen, ist der Kontrolle durch die Pflegekassen, durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder durch die machtlosen Heimaufsichten ausgeliefert.

 

Der Mensch mit erhöhtem Pflegebedarf in Pflegeheimen und Krankenhäuser ist längst zur bloßen Ware verkommen. Seine Schwäche wird zur Quelle riesiger Profite.  

 

Und die Politiker sehen hilf- und tatenlos zu. Sie sind längst zu willfährigen Handlagern einer immer tödlicher um sich greifenden maßlossen Profitsucht geworden.

 

Die Grundlagen für dieses Dilemma liefert das Pflegeversicherungsgesetz und somit das Pflegesatzverfahren. Verantwortlich dafür sind 1. die Pflegesatzkommission.  2. die Grundsätze für die Vergütungsregelung und  3. die Landesämter - und ganz zuvorderst der Gesetzgeber. Im § 86 des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) heißt es: „Die Landesverbände der Pflegekassen, der Verband der privaten Krankenversicherung e.V., die überörtlichen oder ein nach Landesrechtbestimmter Träger oder regional oder landesweit tätige Pflegesatzkommissionenvereinbaren die Pflegesätze“.

 

Aber Vorsicht! Denn was den Tätigkeiten aller dieser Verantwortlichen gemeinsam ist, ist ihre Nichtprüfbarkeit!

 

Der Pflegeaufwand wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) nach Pflegestufen festgestellt. Nimmt man  als Beispiel, einen Mann mit erhöhtem Pflegebedarf, bei dem durch die Gutachter des MDK ein täglicher Pflegeaufwand nach Pflegestufe III von mindestens 240 Minuten zzgl. 60 Minuten für hauswirtschaftliche Dienste festgestellt wurde, so ist von den in Anspruch genommenen Pflegediensten anhand einer Pflegedokumentation zu belegen, dass dieser zeitliche und pflegerische Aufwand tatsächlich erbracht wirs.  

 

Aber erneut Vorsicht! Die Ungereimtheiten beginnen bereits hier. Denn die Pflegeheime verschicken ihre Rechnungen in der Regel zu Beginn des Monats, also noch bevor irgendeine Leistung überhaupt erbracht wurde. Was in Rechnung gestellt wird, sind vorläufige Beträge, die irgendwelchen Annahmen, keinesfalls jedoch einer wie auch immer gearteten Realität entsprechen.  

 

Die Pflegedokumentation, die eigentlich Grundlage eines Teils der Rechnungen, nämlich des Pflegesatzes ist, wird erst im Nachhinein erstellt.

 

Erneut Vorsicht! Denn die Pflegedokumentationen belegen erfahrungsgemäß den von den Gutachtern der Medizinischen Dienste festgestellten zeitlichen und pflegerischen Aufwand bei Weitem nicht. Darüber hinaus ist die Gültigkeit der Dokumentationen schon deswegen infrage zu stellen, weil sie den gesetzlichen Vorgaben (§ 105 des Elften Sozialgesetzbuches, SGB XI) in der Regel nicht gemäß sind.  

 

Eine transparente und überprüfbare Abrechnung ist nur gegeben, wenn für jeden Pflegebedürftigen ein individueller, ganzheitlicher Pflegeplan erstellt wurde und die Dokumentation im Sinne des § 105 des Elften Sozialgesetzbuchs erfüllt sind.  

 

Des weiteren handelt es sich bei den Pflegesatzvorgaben um sogenannte Soll-Vorgaben (§ 85 SGB XI). Eine realitätsgetreue Darstellung des „Ist-Zustandes“ wird somit nicht erbracht. Hinzu kommt, dass innerhalb der Pflegesätze Leistungen wie etwa Energiebedarf, Strom, Wasser und hauswirtschaftliche Leistungen eingerechnet sind, die später unter der Position„ Unterkunft und Verpflegung“ möglicherweise noch einmal verrechnet werden.  

 

Es müsste folglich geprüft werden, ob es zu Doppelverrechnungen innerhalb der Rechnungen der Pflegeheime kommt und wie hoch sie zu Buche schlagen. Insgesamt ist in Bezug auf die Position „Pflegeaufwand“ festzustellen, dass sie nichtprüffähig ist.

 

Wiederum Vorsicht! Denn was die zweite und dritte Position auf der Rechnung des Pflegeheimes, nämlich die Positionen „Unterkunft und Verpflegung“ und  „Investitionskostenzulage“betrifft, so wären sie zuallererst auf Sittenwidrigkeit zu prüfen, also daraufhin, ob hier nicht ein strafrechtlich relevanter Tatbestand gegeben ist. Der unbedarfte Bürger würde das Wucher nennen. Denn den Menschen mit hohem Pflegebedarf, den Angehörigen und/oder den Sozialämter (d.h. uns allen) werden neben den Kosten für die Unterkunft (Miete) zusätzlich Investitionskosten berechnet.  

 

Der Bund der Pflegeversicherten hält die Erhebung von Miete (sprich Kosten der Unterkunft) einerseits und die Berechnung von Investitionskosten andererseits für unstatthaft, da durch die Zahlung der Investitionskosten die Bewohner von Pflegeeinrichtungen Miteigentümer werden, denen eine zusätzlich Miete nicht zuzumuten ist. Der Besitzer einer Eigentumswohnung des freien Wohnungsmarktes würde sich wehren, wenn ihm neben den Investitionskosten auch noch Miete berechnet würde.  

 

Erneut Vorsicht! Denn hier wäre ebenfalls die Vereinbarkeit mit den obengenannten Grundsätzen sowie mit den Vorgaben des Grundgesetzes und darüber hinaus mit dem Art. 14 GG zu prüfen. Aus den Rechnungen der Pflegeeinrichtungen ist nicht ersichtlich, in welcher Höhe die Kosten für die Verpflegung wirklich anfallen  und wie hoch die Kosten für die Unterkunft (Miete) veranschlagt sind.


Zusammenfassend ist generell festzustellen, dass die Rechnungen der Pflegereinrichtung nicht prüffähig sind. Der Bund der Pflegeversicherten empfiehlt daher seinen Mitgliedern, die Zahlung der Rechnungen „unter Vorbehalt“ zu stellen. Denn nicht erbrachte Leistungen dürfen nach Urteil des Bundesgerichtshofes nicht in Rechnung gestellt werden. Die "Unter Vorbehaltstellung" verhindert somit die Rechtskräftigkeit der Rechnungen. Auf diese Weise behalten sie im Falle einer gerichtlichen Klarstellung den Rechtsanspruch auf Rückzahlung.

Bund derPflegeversicherten e.V.

Gerd Heming(Vors.)

Juni / Juli2015

 

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Pflegemanagement - das Ende der Dummheit ist noch lange nicht erreicht (G.H. 04.11.2014)

 

Esi st was dran am Sprichwort: „Der Fisch stinkt vom Kopfe her“. In der Pflege  beispielsweise  stinkt’s gewaltig! Doch die Manager in Politik, Medien, Verwaltung und Lehre riechen nichts.

 

Karl Popper, einer der lehrreichsten Philosophen unserer Zeit, hat Kritik als das wesentliche, ja das einzige Element des Fortschritts für Wissenschaft und Gesellschaft erkannt. Aber er hat uns leider nicht gesagt, wie Menschen der Kritik zugänglich gemacht werden können, wie Menschen Kritik ertragen und wie sie mit ihr umgehen lernen können. Bei Popper findet man auch, dass die Amöbe und Einstein evolutionär gar nicht so weit auseinander liegen. Der einzige Unterschied ist, dass Einstein seine eigenen Fehler zur Diskussion stellen, dass er seine eigenen Theorien diskutieren konnte.  Er hat weiter gefolgert, dass wir unsere Theorien sterben lassen sollen, statt uns selbst. Diese Intelligenzleistung schaffen Amöben nicht.

 

Wenn es stimmt, was Popper sagt, dann sind wir in der Pflege, aber auch in nahezu allen Bereichen der Wirtschaft und der Wissenschaft, in den letzten 20 Jahren der Amöbe näher gewesen als Einstein. Alle falschen Theorien, die produziert wurden, wurden in Realität umgesetzt. Daher stehen wir heute da, wo wir stehen. Denn alle falschen Theorien fanden ihre scheinbar unwiderstehliche Verbreitung durch die Medien. Man liegt oft besser, wenn man das Gegenteil von dem tut, was in den Medien empfohlen wird.

 

Der Fisch stinkt vom Kopfe her.

 

Dass dem so ist, liegt ganz gewiss nicht am Pflegeversicherungsgesetz, denn das ist ein eherhervorragendes Gesetz. Das Pflegeversicherungsgesetz hat die Missstände in der Pflege nicht provoziert, sondern erst ans Licht des Tages gebracht.

 

Es ist folglich nicht das Gesetz, bei dem mit der Kritik anzusetzen ist: Kritik ist eindeutig anzusetzen bei all jenen Akteuren, die das Gesetz in die Praxis umsetzen. Und hier haben wir es nicht mit Fehlern zu tun, denn Fehler sind menschlich, wir haben es mit Unfähigkeit, mit Gier, mit Unmenschlichkeit und mit Gleichgültigkeit zu tun – und all dies ist unverzeihlich. Keine Gesellschaft kann solch unmoralisches Denken und Handeln hinnehmen – es sei denn, sie verrät ihre gesellschaftlichen Werte - der Verrat an gesellschaftlichen Werten aber vernichtet diese Gesellschaft früher oder später.

 

Bei der Pflege am Menschen sind nicht die Pflegerinnen und Pfleger, die täglich unmittelbar mit Menschen mit erhöhtem oder hohem Pflegebedarf arbeiten, in den Blick zu nehmen. Denn weit über neunzig Prozent dieser Pflegenden verrichten ihre Arbeit gut bis sehrgut. Es sind die Strukturen, in denen sie arbeiten müssen, es ist das miserable Management, das ihre Mühen zunichte machen.

 

Deshalb ist  Kritik an der Pflege, so, wie sie in den vergangenen zwanzig Jahren von sogenannten Prominenten und in nahezu allen Medien wieder und wieder bis und zum Erbrechen geäußert wurde, völlig sinnlos gewesen und total folgenlos geblieben. Weder die Prominenten noch die Medien haben differenziert. Sie haben nicht den Finger auf die wirkliche Wunde gelegt. Denn sie haben nicht erkannt oder wollten nicht erkennen, dass es das Missmanagement ist, welches die Missstände in allen Bereichen der Pflege,sowohl in der häuslichen als auch in der stationären, zu verantworten hat. Die Deutschen haben wahrlich keinen Grund, stolz auf ihre Manager zu sein – und ebenfalls haben sie keinen Grund, stolz auf ihre Medien zu sein .... und ganz gewiss haben sie keinen Grund stolz auf ihre Politiker zu sein - .. zumindest nicht auf jene Politiker, die in den zurückliegenden zwanzig Jahren sich an die Spitze der Gesellschaft durchgemogelt haben. Es ist in diesen Jahren ein Typus Mensch in die großen Entscheidungsebenen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gekommen, der dort nichts zu suchen hat, der eine tödliche Gefahr für das Fortbestehen der Gemeinschaft ist.  Denn nicht Mitmenschlichkeit und Sorge um das Gemeinwohl sind die Triebfedern des Handelns dieser Manager und Politiker, sondern Profitgier und Selbstsucht gepaart mit Verantwortungslosigkeit. Der Bund der Pflegeversicherten berichtete kürzlich inseinem Bericht  „Pflege – Abzocke ohne Ende“, wie qualitativ minderwertig mit der Pflege am Menschen umgegangen wird (siehe unter www.bund-der-pflegeversicherten.de ).

 

Die Pflegeversicherung – wie übrigens die Rentenversicherung und die Krankenversicherung – muss auf radikal überarbeitete Fundamente gestellt werden. Die Zweiklassengesellschaft ist dort, wo es um die grundsätzlichen Absicherungen des Lebens geht, von den Wurzeln her auszurotten. In all diesen Absicherungen hat jede Bürgerin und jeder Bürger, vom Baby bis zur Kanzlerin, vom Arbeitnehmer bis zum Arbeitgeber, ihren Beitrag zu leisten, und zwar mit ihrem gesamten Einkommen und mit allen Arten dieses Einkommens.  

 

Beitragsbemessungsgrenze und Pflichtversicherungsgrenze sind wegen ihrer massiven Ungerechtigkeit abzuschaffen. Es ist unerträglich, dass ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 4.120 Euro beispielsweise in der Krankenversicherung den vollen Beitragssatz von zur Zeit 15,6 Prozent aus ihrem Einkommen bezahlen muss, während der privat Versicherte, der über ein monatliches Einkommen von bis zu 30.000,-- Euro verfügen kann, aus diesen Einkommen lediglich einen Beitragssatz von 3,8 Prozent bezahlt. Den vorhin genannten Grenzen sei’s gedankt. - Gewiss, für den privat Versicherten würden die Beiträge für Rente, Krankheit und Pflege steigen, für die gesetzlich Versicherten würden die Beiträge jedoch beträchtlich sinken.

 

Das Grundgesetz der Deutschen kennt den Gleichheitsgrundsatz. „Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln“! Das ist der sogenannte Gleichheitssatz, der unter anderem auch Eingang in die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ gefunden hat. Die Absicherung gegen Krankheit zum Beispiel ist für alle gleich, folglich sind alle gleich zu behandeln und haben sich mit dem gleichen prozentualen Beitragssatz zu beteiligen.

 

Seit vielen Jahren verstößt der Gesetzgeber, d.h. die Bundesregierung, gegen die fundamentalen Gesetze unserer Gesellschaft. Daraus leitet sich eindeutig und unmissverständlich ab, dass die Regierungen der vergangen Jahre gegen unsere Verfassung verstoßen haben und dass somit alle Gesetze, die sich um die Rente, um die Krankenversicherung und um die Pflege drehen, verfassungswidrig und folglich nichtig sind.

 

Seit zwölf Jahren weist der Bund der Pflegeversicherten auf die Verfassungswidrigkeit in der sozialen Gesetzgebung hin. Er tat es aus gutem Grund und aus Sorge um das Gemeinwohl.

 

Denn die Plünderung der sozialen Sicherungssysteme der vergangenen 20 Jahre ist im direkten Zusammenhang mit dem derzeitigen Zustand  der Gesellschaft zu sehen. Dieser Zustand  ist politisch gewollt, weil mächtige Interessengruppen in engem Zusammenspiel mit der Politik den Zusammenbruch der sozialen Absicherungen mit unerbittlicher Hartnäckigkeit vorangetrieben haben und immer noch vorantreiben. Das großartige und allein sichere Umlageverfahren sollte durch das neoliberale Kapitaldeckungsverfahren abgelöst werden - so ihr Trachten. Denn am Umlageverfahren verdienen die großen Banken und privaten Versicherer nicht einen Heller. Deshalb redeten sie die soziale Absicherung kaputt. Ohne Skrupel versuchten sie, die Sicherheit der Arbeitnehmer zu diffamieren und durch ein äußerst unsicheres und instabiles Kapitaldeckungsverfahren zu ersetzen. Dieses Kapitaldeckungsverfahren, ist darüber hinaus, wie die Krisen der vergangenen fünfzehn Jahre gezeigt haben,  alles andere als demografiefest.

 

Die Privatversicherten,  die Selbstständigen,  die Arbeitnehmer mit einem Einkommen über 60.000 Euro pro Jahr, die Freiberufler, die  Abgeordneten, die Richter, die Berufssoldaten, die Pensionäre, die Beamten, die Politiker, sie alle beteiligen sich nicht an den vorgenannten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben. Nicht jene, die Leistungen aus Hartz VI oder andere Transferleistungen zum dringend benötigten Lebensunterhalt beziehen, höhlen den Sozialstaat aus, sondern jene 10 Prozent der Bevölkerung, die sich aus der Gesellschaft längst selbst suspendiert haben.  Diese, die sich als „gebildet“ und „gutsituiert“ betrachten, sind es, die als die eigentlichen Parasiten des Systems zu gelten haben. Die derzeitigen Forderungen einiger marktradikaler Parteien die Beitragszahlungen in die Grundabsicherungen des Lebens zu privatisieren, würde das parasitäre Verhalten der berüchtigten „10 Prozent“, die in Deutschland 90 Prozent aller Vermögen besitzen, erneut um einige Drehungen unerträglich verschärfen. Es ist nicht weit her mit der sogenannten „Bildung“.

 

Dass  Politikern nicht selten eine qualitativ hochwertige Urteilskraft fehlt und sie daher aus Dummheit langfristig wirkende fatale Entscheidungen treffen, haben uns nicht erst die Jahre der Schröder-Fischer-Regierung gelehrt. Die Privatisierung kommunaler Einrichtungen, die Privatisierung von Rathäusern, Stadtwerken, Energieanlagen, städtischer Wasserwerke, die Hartz-Gesetzgebung, die mörderische Freizügigkeit der Private-Equity-Firmen und Hedge-Fonds sind hinreichende Beispiele dafür. Politische Entscheidungen  wirken somit auf lange Sicht grausam. Sie kommen über uns und über unsere Kinder und Kindeskinder.  Es ist die Herrschaft der Toten über die Lebenden, mit der wir es hier zu tun haben. Die Einsicht, dass Politik pragmatisches Handeln zu sittlichen Zwecken ist, ist im Dunkel der Geschichte verschwunden. Politik aber muss moralisch sein – es sei denn, wir ziehen es vor, von Zombies regiert zu werden.

 

Wenn heute in sogenannten „gebildeten“ und gutsituierten Kreisen unserer Gesellschaft die politische und wirtschaftliche Lage der Nation zur Debatte steht, dann dauert es in der Regel nicht lange, bis das Lamento über den ausufernden und nicht mehr bezahlbaren Sozial- oder Wohlfahrtsstaat anhebt und man sich gegenseitig mit Vorschlägen zum Sozialleistungsabbau überbietet. Kritik am Sozialstaat gilt in der „gehobenen“ Mittelschicht  derweil als Modernitätsausweis. Sie signalisiert, dass man sich politisch auf der Höhe der Zeit und im Einklange mit den marktradikalen Positionen befindet, die übereinstimmend den Sozialstaat als zentralen Verursacher der Wachstumsschwäche der Wirtschaft und der Finanzkrise des Staates identifizieren. Dass derartiges Lamento von Vielem, aber gewiss nicht  von Bildung zeugt, entgeht der „gehobenen Schicht“. Die Zivilisation stirbt eben viele kleine Tode  -  und die Bevölkerung sollte nur mit allerhöchster Wachsamkeit  Akademikern vertrauen. In Zeiten des Umbruchs,in denen wir uns befinden, wäre es deshalb überlegenswert,  den Begriff „akademisch“ in „akadämlich“ umzuwandeln  –  und den Begriff „Akademiker“ in „Akadämlicher“.  

 

Bund derPflegeversicherten e.V.

Gerd Heming(Vors.)

Münster,Oktober/November 2014

 

 

 

Zwanzig Jahre Pflegeversicherung – Zwanzig Jahre Pfusch

 

Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen.

 

In der Pflege werden die Köpfe unablässig in den Sand gesteckt. Deswegen trifft man dort so viele, die mit den Zähnen knirschen.

 

Dass dem so ist, liegt nicht am Pflegeversicherungsgesetz, denn das ist ein eher hervorragendes Gesetz, welches in der Zeit von 1974 bis 1994 – sieht man von den Arbeitgebernund etlichen Experten ab -  von oft hochqualifizierten und hoch motivierten Männern und Frauen entworfen wurde, und das im Sozialgesetzbuch XI(SGB XI und SGB V) verankert ist. Das Pflegeversicherungsgesetz hat die Missstände in der Pflege nicht provoziert, sondern erst ans Licht des Tages gebracht.

 

Es ist folglich nicht das Gesetz, bei dem mit der Kritik anzusetzen ist: Kritik ist eindeutig anzusetzen bei all jenen Akteuren, die das Gesetz in die Praxis umsetzen. Und hier haben wir es nicht mit Fehlern zu tun, denn Fehler sind menschlich, wir haben es mit Unfähigkeit, mit Gier, mit Unmenschlichkeit und mit Gleichgültigkeit zu tun – und all dies ist unverzeihlich. Keine Gesellschaft kannsolch unmoralisches Denken und Handeln hinnehmen – es sei denn, sie verrät ihre gesellschaftlichen Werte - der Verrat an gesellschaftlichen Werten aber vernichtet jede Gesellschaft früher oder später.

 

Bei der Pflege am Menschen sind nicht die Pflegerinnen und Pfleger, die täglich unmittelbar mit Pflegebedürftigen arbeiten,  zu tadeln!  Über neunzig Prozent dieser Pflegenden verrichten ihre Arbeit gut bis sehrgut. Es sind die Strukturen, in denen sie arbeiten müssen, die ihre Mühen zunichte machen.

 

 

Deshalb ist eine Kritik, wie sie in den vergangenen zwanzig Jahren von einigen Prominenten und in nahezu allen Medien wieder und wieder bis zum Erbrechen geäußert wurde, völlig sinnlos gewesen und total folgenlos geblieben. Weder die Prominenten noch die Medien haben differenziert. Sie haben nicht erkannt oder wollten nicht sehen, dass es das Missmanagement ist, welches die Missstände in allen Bereichen der Pflege, sowohl in der häuslichen als auch in der stationären, zu verantworten hat.

 

Die Deutschen haben wahrlich keinen Grund, stolz auf ihre Manager zu sein – und ebenfalls haben sie keine Grund, stolz auf ihre Medien zu sein ... und ganz gewiss nicht auf ihre Politiker... zumindest nicht auf jene Politiker, die in den zurückliegenden zwanzig Jahren für unser Land Verantwortung übernommen haben.

 

Nicht Mitmenschlichkeit und Sorge um das Gemeinwohl sind die Triebfedern des Handelns der Manager und Politiker, sondern Profitgier und Selbstsucht. Der Bund derPflegeversicherten berichtete kürzlich in seinem Bericht  „Pflege – Abzocke ohne Ende“, wie qualitativ minderwertig mit der Pflege am Menschen umgegangen wird (siehe unter www.bund-der-pflegeversicherten.de).

 

Die Pflegeversicherung – wie übrigens die Rentenversicherung und die Krankenversicherung – muss auf radikal überarbeitete Fundamente gestellt werden. Die Zweiklassengesellschaft ist dort, wo es um die fundamentalen Absicherungen des Lebens geht, von den Wurzeln her auszurotten. In all diesen Absicherungen hat jede Bürgerin und Bürger, vom Baby bis zur Bundeskanzlerin, vom Arbeitnehmer bis zum Arbeitgeber, ihren Beitrag zu leisten, und zwar mit ihrem jeweils gesamten Einkommen und mit allen Arten dieses Einkommens. Beitragsbemessungsgrenze und Pflichtversicherungsgrenze sind wegen ihrer massiven Ungerechtigkeit abzuschaffen. Es ist unerträglich, dass ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 4.120 Euro beispielsweise in der Krankenversicherung den vollen Beitragssatz von zur Zeit 15,6 Prozent aus ihrem Einkommen bezahlen muss, während der privat Versicherte, der über ein monatliches Einkommen von bis zu 30.000,-- Euro verfügen kann, aus diesem Einkommen lediglich einen Beitragssatz von 3,8 Prozent bezahlt.  Den vorhin genannten Grenzen sei’s gedankt. - Gewiss, für den privat Versicherten würden die Beiträge für Rente, Krankheit und Pflege steigen, für die gesetzlich Versicherten würden die Beiträge jedoch beträchtlich sinken.

 

Das Grundgesetz Deutschland kennt den Gleichheitsgrundsatz. „Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln“! Das ist der sogenannte Gleichheitssatz, der unter anderem auch Eingang in die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ gefunden hat. Die Absicherung gegen Krankheit zum Beispiel ist für alle gleich, folglich sind alle gleich zu behandeln und haben sich mit dem gleichen prozentualen Beitragssatz zu beteiligen.

 

Seit vielen Jahren verstößt der Gesetzgeber, d.h. die Bundesregierung, gegen die fundamentalen Gesetze unserer Gesellschaft. Daraus leitet sich eindeutig und unmissverständlich ab, dass die Regierungen der vergangen Jahre gegen unsere Verfassung verstoßen haben und dass somit alle Gesetze, die sich um die Rente, um die Krankenversicherung und um die Pflege drehen, verfassungswidrig und folglich nichtig sind.

 

Seit zwölf Jahren weist der Bund der Pflegeversicherten auf die Verfassungswidrigkeit in der sozialen Gesetzgebung hin. Er tat es aus gutem Grund und aus Sorge um das Gemeinwohl.

 

 

Denn die Plünderung der sozialen Sicherungssysteme der vergangenen 20 Jahre ist im direkten Zusammenhang mit dem derzeitigen Zustand  der Gesellschaft zu sehen. Dieser Zustand  ist politisch gewollt, weil mächtige Interessengruppen in engem Zusammenspiel mit der Politik den Zusammenbruch der sozialen Absicherungen mit unerbittlicher Hartnäckigkeit vorangetrieben haben und immer noch vorantreiben. Das großartige und allein sichere Umlageverfahren sollte durch das neoliberale Kapitaldeckungsverfahren abgelöst werden. Denn am Umlageverfahren verdienen die großen Banken und privaten Versicherer nicht einen Heller. Deshalb redeten sie die soziale Absicherung kaputt. Ohne Skrupel versuchten sie, die Sicherheit der Arbeitnehmer zu diffamieren und durch ein äußerst unsicheres und instabiles Kapitaldeckungsverfahren zu ersetzen. Dieses Kapitaldeckungsverfahren,  das darüber hinaus, wie die Krisen der vergangenen Jahre gezeigt haben, äußerst instabil ist, ist zu dem alles andere als demografiefest.

 

Die Privatversicherten,   die Selbstständigen,  die Arbeitnehmer mit einem Einkommen über 60.000 Euro pro Jahr, die Freiberufler, die  Abgeordneten, die Richter, die Berufssoldaten, die Pensionäre, die Beamten, die Politiker, sie alle beteiligen sich nicht an den vorgenannten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben. Nicht jene, die Leistungen aus Hartz VI oder andere Transferleistungen zum dringend benötigten Lebensunterhalt beziehen, höhlen den Sozialstaat aus, sondern jene 10 Prozent der Bevölkerung, die sich aus der Gesellschaft längst selbst suspendiert haben.  Diese, die sich als „gebildet“ und „gutsituiert“ betrachten, sind es, die als die eigentlichen Parasiten des Systems zu gelten haben. Die derzeitigen Forderungen einiger marktradikaler Parteien die Beitragszahlungen in die Grundabsicherungen des Lebens zu privatisieren, würde das parasitäre Verhalten der berüchtigten „10 Prozent“, die in Deutschland 90 Prozent aller Vermögen besitzen, erneut um einige Drehungen unerträglich verschärfen. Es ist nicht weit her mit der sogenannten „Bildung“.

 

Dass  Politikern nicht selten eine qualitativhochwertige Urteilskraft fehlt und sie daher aus Dummheit langfristig wirkende fatale Entscheidungen treffen, haben uns nicht erst die Jahre der Schröder-Fischer-Regierung gelehrt. Die Privatisierung kommunaler Einrichtungen, die Privatisierung von Rathäusern, Stadtwerken, Energieanlagen, städtischer Wasserwerke, die Hartz-Gesetzgebung, die mörderische Freizügigkeit der Private-Equity-Firmen und Hedge-Fonds sind hinreichende Beispiele dafür. Politische Entscheidungen  wirken somit auf lange Sicht grausam. Sie kommen über uns und über unsere Kinder und Kindeskinder.  Es ist die Herrschaft der Toten über die Lebenden, mit der wir es hier zu tun haben. Die  Einsicht, dass Politik pragmatisches Handeln zu sittlichen Zwecken ist, ist im Dunkel der Geschichte verschwunden. Politik aber muss moralisch sein – es sei denn, wir ziehen es vor, von Zombies regiert zu werden.

 

Wenn heute in sogenannten „gebildeten“ und gutsituierten Kreisen unserer Gesellschaft die politische und wirtschaftliche Lage der Nation zur Debatte steht, dann dauert es in der Regel nicht lange, bis das Lamento über den ausufernden und nicht mehr bezahlbaren Sozial- oder Wohlfahrtsstaat anhebt und man sich gegenseitig mit Vorschlägen zum Sozialleistungsabbau überbietet. Kritik am Sozialstaat gilt in der „gehobenen“ Mittelschicht  derweil als Modernitätsausweis. Sie signalisiert, dass man sich politisch auf der Höhe der Zeit und im Einklange mit den marktradikalen Positionen befindet, die übereinstimmend den Sozialstaat als zentralen Verursacher der Wachstumsschwäche der Wirtschaft und der Finanzkrise des Staates identifizieren. Dass derartiges Lamento von Vielem, aber gewiss nicht  von Bildung zeugt, entgeht der „gehobenen Schicht“. Die Zivilisation stirbt eben viele kleine Tode- und die Bevölkerung sollte nur mit allerhöchster Wachsamkeit  Akademikern vertrauen. In Zeiten des Umbruchs, in denen wir uns befinden, wäre es überlegenswert,  den  Begriff  „akademisch“ in „akadämlich“ umzuwandeln – und den Begriff „Akademiker“ in  „Akadämlicher“.

 

Gerd Heming(Vors.) Münster, 16. Mai 2014

 

 

 

Pflege – endlose Abzocke

 

Wären Sie bereit, für eine 20 Quadratmeter große Wohnung eine monatliche Miete in Höhevon 1.354,78 (Eintausenddreihundert-vierundfünfzig) Euro zu zahlen? Ich wette,Sie wären nicht bereit dazu. Besonders dann würden Sie sich  weigern eine derartige Wuchermiete zu zahlen, wenn  Sie den Quadratmeterpreis von Euro 67,74 errechnet hätten und Sie zu dem feststellten, dass das vermietete Objekt nicht im städtischen Kerngebiet, sondern weitab davon am Rande der Stadt errichtet wurde. Als freier Mensch in einer freien Gesellschaft, würden Sie ein derartiges Ansinnen mit aller berechtigten Wucht der Empörung zurückweisen.

 

Nicht so die Bewohner und Bewohnerinnen von Pflegeheimen, ihre Angehörigen oder das Sozialamt. Diese werden per Gesetzeskraft gezwungen solche Wuchermieten zu zahlen. Sie glauben das nicht? Sie brauchen es nicht zu glauben, der Bund derPflegeversicherten beweist es Ihnen.

 

Die Rechnung, die unserem Mitglied Ludger S., Pflegestufe II, zu Beginn eines jeden Monats vom Pflegeheim, das er bewohnt, vorgelegt wird, enthält immer wiederkehrend vier Positionen. Am Beispiel dieser Positionen soll das Dilemma, in dem sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen unablässig befinden, deutlich gemacht werden:

  Kosten  

  Von  

  Bis  

  Anzahl der Tage  

  Einzel-betrag  

  Gesamt-betrag  

  Ihr Anteil  

  Umlage  Altenpflegeausbildung  

  01.08  

  31.08  

  31  

  2,35  

  72,85  

  72,85  

  Pflegeaufwand Stufe II  

  01.08  

  31.08  

  31  

  64,12  

  1.987,72  

  708,72  

  Unterkunft und  Verpflegung  

  01.08  

  31.08  

  31  

  30,48  

  944,88  

  944,88  

  Investitionskosten  Einzelzimmer  

  01.08  

  31.08  

  31  

  18,23  

  564,90  

  0,00  

     

     

     

     

     

  3.570,35  

  1.726,45  

     

     

     

     

     

     

     

1.     Bei der Umlage Altenpflegeausbildung existiert keine wirksame Kontrolle, ob das Geld tatsächliche für die Ausbildung des Pflegenachwuchses verwandt wird.

2.     Beim Pflegeaufwand müssen die Pflegeheime der Pflegekasse gegenüber durch Dokumentation belegen, dass dieser Betrag dem tatsächlichen Aufwand entspricht. Obwohl auch hier nicht mit Gewissheit belegt werden kann, dass der Inhalt der Dokumentation dem tatsächlich geleisteten Aufwand entspricht.

3.     Bei der Unterkunft und Verpflegung werden nach der Sozialgesetzgebung Euro 5.00 pro Tag für die Verpflegung verwandt. Der Hauptanteil von täglich 25,48 Euro fließt in die Unterkunft bzw. Miete. Eine Überwachung dieser Kosten findet nicht statt.

4.     Der Investitionskostenbeitrag für das Einzelzimmer in Höhe von täglich 18,23 Euro gilt als Mietkostenanteil, er wird, der Forderung nach, für notwendigeInvestitionskosten eingesetzt. Eine Kontrolle, ob diese Beträge tatsächliche für notwendige Investitionen verwandt wird, findet nicht statt. Und falls Sie,wie in unserem Beispielfall, die Investitionskosten nicht zahlen können,übernimmt das Ihr Sozialamt (d.h. wir alle).

 

Das  ergibt insgesamt pro Monat  einen Betrag(564,90 + 789,88) von Euro1.354,78.  

 

Dieser Betrag fließt unkontrolliert auf die Konten der privaten oder öffentlichen Pflegeheimbetreiber. Seine Verwendungliegt im wahren Sinne das Wortes im Dunkel.

Es ist also nicht verwunderlich, dass derzeit in Deutschland rund 400 neue Pflegeheime entstehen. Finanzmakler, Fondsmanager große private Pflegeheimketten aber auch die sogenannten Wohlfahrtsverbände reißen sich darum. Ist ihnen doch ein Mietpreis von Euro 67,74 pro Quadratmeter garantiert.

Nur der reine Pflegeaufwand, die Kosten also, die durch die Pflege am Menschenentstehen, ist der Kontrolle durch die Pflegekassen, durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder durch die machtlosen Heimaufsichten ausgeliefert.

 

Der Mensch wird  zur Ware!

 

Die Grundlagen für dieses Dilemma liefert das Pflegeversicherungsgesetz und somit das Pflegesatzverfahren. Verantwortlich dafür sind 1. die Pflegesatzkommission und 2. die Grundsätze für die Vergütungsregelung, 3. die Landesämter. Im § 86 des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) heißt es: „Die Landesverbände der Pflegekassen, der Verband der privaten Krankenversicherung e.V., die überörtlichen oder ein nach Landesrecht bestimmter Träger oder regional oder landesweit tätige Pflegesatzkommissionenvereinbaren die Pflegesätze“.

 

Aber Vorsicht! Denn was denTätigkeiten aller dieser Verantwortlichen gemeinsam ist, ist ihre Nichtprüfbarkeit!

 

Der Pflegeaufwand wirdvom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) nach Pflegestufenfestgestellt. Nimmt man  als Beispieleinen Pflegebedürftigen, bei dem durch die Gutachter des MDK ein täglicherPflegeaufwand nach Pflegestufe III von mindestens 240 Minuten zzgl. 60 Minutenfür hauswirtschaftliche Dienste festgestellt wurde, so ist von den in Anspruchgenommenen Pflegediensten anhand einer Pflegedokumentation zu belegen, dassdieser zeitliche und pflegerische Aufwand tatsächlich erbracht wurde. Aber Vorsicht! DieUngereimtheiten beginnen bereits hier. Denn die Pflegeheime verschicken ihreRechnungen in der Regel zu Beginn des Monats, also noch bevor irgendeineLeistung überhaupt erbracht wurde. Was in Rechnung gestellt wird, sindvorläufige Beträge, die irgendwelchen Annahmen, keinesfalls jedoch einer wieauch immer gearteten Realität entsprechen. Die Pflegedokumentation, dieeigentlich Grundlage eines Teils der Rechnungen, nämlich des Pflegesatzes ist,wird erst im Nachhinein erstellt. Erneut Vorsicht! Denn diePflegedokumentationen belegen erfahrungsgemäß den von den Gutachtern derMedizinischen Dienste festgestellten zeitlichen und pflegerischen Aufwand beiWeitem nicht. Darüber hinaus ist die Gültigkeit der Dokumentationen schondeswegen infrage zu stellen, weil sie den gesetzlichen Vorgaben (§ 105 deselften Sozialgesetzbuches, SGB XI) in der Regel nicht gemäß sind. Einetransparente und überprüfbare Abrechnung ist nur gegeben, wenn für jedenPflegebedürftigen ein individueller, ganzheitlicher Pflegeplan erstellt wurdeund die Dokumentation im Sinne des § 105 des Elften Sozialgesetzbuchs erfülltsind.  Des weiteren handelt es sich beiden Pflegesatzvorgaben um sogenannte Soll-Vorgaben (§ 85 SGB XI). Einerealitätsgetreue Darstellung des „Ist-Zustandes“ wird somit nicht erbracht.Hinzu kommt, dass innerhalb der Pflegesätze Leistungen wie etwa Energiebedarf,Strom, Wasser und hauswirtschaftliche Leistungen eingerechnet sind, die späterunter der Position „Unterkunft und Verpflegung“ möglicherweise noch einmalverrechnet werden. Es müsste folglich geprüft werden, ob es zuDoppelverrechnungen innerhalb der Rechnungen der Pflegeheime kommt und wie hochsie zu Buche schlagen. Insgesamt ist in Bezug auf die Position „Pflegeaufwand“festzustellen, dass sie nicht prüffähig ist.

Wiederum Vorsicht! Dennwas die zweite und dritte Position auf der Rechnung des Pflegeheimes, nämlichdie Positionen „Unterkunft und Verpflegung“ und „Investitionskostenzulage“betrifft, so wären sie zuallererst auf Sittenwidrigkeit zu prüfen, also daraufhin, ob hier nicht ein strafrechtlich relevanter Tatbestand gegeben ist. Derunbedarfte Bürger würde das Wucher nennen. Denn den Pflegebedürftigen, denAngehörigen von Pflegebedürftigen und/oder den Sozialämter (d.h. uns allen)werden neben den Kosten für die Unterkunft (Miete) zusätzlichInvestitionskosten berechnet. Der Bund der Pflegeversicherten hält die Erhebungvon Miete (sprich Kosten der Unterkunft) einerseits und die Berechnung von Investitionskosten andererseits fürunstatthaft, da durch die Zahlung der Investitionskosten die Bewohner von PflegeeinrichtungenMiteigentümer werden, denen eine zusätzlich Miete nicht zuzumuten ist. DerBesitzer einer Eigentumswohnung des freien Wohnungsmarktes würde sich wehren,wenn ihm neben den Investitionskosten auch noch Miete berechnet würde. ErneutVorsicht! Denn hier wäre ebenfalls die Vereinbarkeit mit den oben genanntenGrundsätzen sowie mit den Vorgaben des Grundgesetzes und darüber hinaus mit demArt. 14 GG zu prüfen. Aus den Rechungen der Pflegeeinrichtungen ist nichtersichtlich, in welcher Höhe die Kosten für die Verpflegung wirklich anfallen  und wie hoch die Kosten für die Unterkunft(Miete) veranschlagt sind.  

 

Zusammenfassendist generell festzustellen, dass die Rechnungen der Pflegereinrichtung nichtprüffähig sind. Der Bund der Pflegeversicherten empfiehlt daher seinenMitgliedern, die Zahlung Rechnungen „unter Vorbehalt“ zu stellen. Auf dieseWeise behalten sie im Falle einer gerichtlichen Klarstellung den Rechtsanspruchauf Rückzahlung.

 

Gerd Heming(Vors.) März 2014

 

Strategiewechsel bei Krankheit und Pflege

Das Hauptaugenmerk des Bundes der Pflegeversicherten liegt  auf dem Wohlergehen, der Sicherheit und der Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.


Wir wissen, dass mit zunehmenden Alter das Risiko pflegebedürftig zu werden exponentiell ansteigt. So nehmen mehr als 80  Prozent aller über Achtzigjährigen in mehr oder weniger starkem Ausmaß  Hilfe anderer Personen in Anspruch. Um die Probleme, die Pflegebedürftigkeit mit sich bringt zu mildern oder zu verhindern, hat sich der Bund der Pflegeversicherung gegründet.

 

Gerd Heming: „Der Bund der Pflegeversicherten (BdPV e.V.) ist ein auf solidarische Initiative gegründeter Bund. Seine Mitglieder stehen solidarisch füreinander ein. Die Mitgliedschaft ist an diese Solidarität gebunden. Der BdPVe.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, insbesondere und vorrangig Pflegbedürftige und ihre Angehörigen zu beraten und ihre Interessen gegenüber Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen, Behörden und politischen Institutionen zu vertreten. Unsere Mitglieder erhalten Beratung und Unterstützung in allen mit der Pflegeversicherung zusammenhängenden Fragen. Darüber hinaus übernehmen wir für unsere Miglieder in  Fällen, wie sie besonders bei Pflegebedürftigkeit auftreten können, die schriftliche Auseinandersetzung, u.a. die Korrespondenz, mit den jeweiligen Institutionen, den Pflegekassen, den Behörden und notfalls den Sozialgerichten. Wir bitten um Verständnis, dass wir diese Leistungen  und Unterstützung aus rechtlichen Gründen nur unseren Mitgliedern geben können.

 

Gerd Heming: „Derzeit stehen wir mit verschiedenen Kranken- und Pflegekassen sowie mit dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)in Auseinandersetzung. Wir fordern einen Strategiewechsel vor allem bei der Medikation unserer Mitglieder in häuslicher und vollstationärer Pflege. Wir bekämpfen in bestimmten Fällen die Gabe von Medikamenten, weil sie das Leben der Menschen nicht verbessert, sondern verschlechtert. Daher haben wir bei den Kranken- und Pflegekassen folgenden Antrag gestellt, und sind derzeit mit diesen Institutionen im Widerspruchsverfahren:

 

Antrag auf Kostenübernahme für eine Behandlung mitDronabinol/Cannabis für Herr/Frau B., geb...:

 

Wir schrieben: „Mit unserem Schreiben vom 09.10.13 beantragten wir im Auftrag und mit der Vollmacht unseres Mitglieds Einzelfalluntersuchungen durch den MDK. Mit Ihrem Schreibenvom 28.10.13 fragten Sie daraufhin an, welche Medikamente in welcher Dosierung unser Mitglied erhalten hat. Als Anhang erhalten Sie dazu die diversen Befunde und Schreiben der jeweils behandelnden Ärzte.

 

In unserem Beispielfal lverwiesen wir auf die „Pflegerelevante Vorgeschichte und Befunde“, die durch den MDK bereits festgestellt wurden: Diagnose: „ErheblicheBewegungseinschränkungen bei chronischer Polyarthritis mit ausgeprägten Gelenkdeformationen“. Frau B. ist auf einen Rollstuhl angewiesen, sie bewohnt eine Wohnung in einer behindertengerechten Wohnanlage.

 

Wir beantragen bei derPflegekasse, den MDK mit der Begutachtung zu beauftragen.“

 

Unser Antrag wurde zurück gewiesen. Woraufhin  wir, wie das folgende Schreiben zeigt, ein Widerspruchsverfahren in Gang setzten. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

 

Einzelfalluntersuchungdurch den MDK bei unserem Mitglied Frau B. Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse sowie Widerspruch gegendas Gutachten des MDK

 

Wir schrieben: „Wirbeziehen uns auf Ihr Schreiben vom 28.11.2013, mit dem wir für Frau B. eineEinzelfalluntersuchung durch den MDK beantragten. Wir wiederholen:

„mit unserem Schreiben vom 09.10.13 beantragten wir im Auftrag und mit der Vollmacht unseres Mitglieds, Frau B. eine Einzelfalluntersuchung durch den MDK. Mit IhremSchreiben vom 28.10.13 fragten Sie daraufhin an, welche Medikamente in welcherDosierung unser Mitglied erhalten hat. Als Anhang erhalten Sie dazu die Befunde und  Schreiben der unser Mitglied behandelnden Ärzte.

 

Im Weiteren verweisen wir auf die „Pflegerelevante Vorgeschichte und Befunde“, die durch den MDKbereits festgestellt wurden: Diagnose: „Erhebliche Bewegungseinschränkungen beichronischer Polyarthritis mit ausgeprägten Gelenkdeformationen“. Ferner habenwir wiederholt darauf hingewiesen, dass Frau B. insbesondere beiWetterumschwüngen unter furchtbaren Schmerzen leidet, die ihr zeitweilig denLebensmut nehmen.

Die bisher von ihrenÄrzten verschriebenen Medikamente verfehlen ihre Wirkung oder beeinträchtigendas Wohlempfinden unseres Mitglieds. Frau B klagte, wie aus der Akte zuentnehmen ist, immer wieder über Übelkeit und Erbrechen.  

 

Deshalb haben wir einen Medikamentenwechsel vorgeschlagen, wie er in ähnlichen Fällen in Israel und inden USA gemacht wird. Wir verweisen hier insbesondere auf die jahrelangen Erfahrungen in Israel, wie sie im ARD-Weltspiegel unter der Überschrift „Israel: „Marihuana im Altenheim“ dokumentiert wurden. Der Bund der Pflegeversicherten kämpft dafür, dass das Heilmittel Cannabis auch in Deutschland jedem nach Bedarf zugängig gemacht wird. »In der Geriatrie", so das Israelische Altenheim, "haben wir viele Patienten mit chronischen Krankheiten, die seit Jahren starke Medikamente mit heftigen Nebenwirkungen nahmen. Der große Vorteil: medizinisches Cannabis hat fast keine Nebenwirkungen. Es ermöglichtdem Körper, zu gesunden, anstatt gegen die Medikamente erst mal ankämpfen zumüssen.«

 

 

Dass deutsche Institutionen sich schwer damit tun, neue Wege zu gehen und neue Strategienanzuwenden, ist bekannt. Auch der MDK scheint davon betroffen. Aber Marihuanaoder Cannabis ist keine Droge, sondern ein Heilmittel.

Um das zu belegen, fügenwir im Anhang einen Bericht der ARD, Israel, bei. Ganz besonders verweisen wir nocheinmal über die Aussage, dass „medizinisches Cannabis fast keine Nebenwirkungenhat und es dem Körper ermöglicht, zu gesunden, anstatt erst einmal gegen dieMedikamente ankämpfen zu müssen“.

Ferner verweisen wir aufeinen unschätzbaren Vorteil: Die gängigen chemischen Pharmaprodukte werdendurch den Strategiewechsel teilweise überflüssig!

Gerd Heming (Vors.), März 2014

 

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