alter-aktiv-bdpv kämpft für Sie
Die Webseite AlterAktiv ist eine Weiterentwicklung der bisherigen Webseite “Bund der Pflegeversicherten e.V.”. Sie steht im direkten Verbund mit dem “Bund der Pflegeversicherten e.V.” (www.bund-der-pflegeversicherten.de )
Die Weiterentwicklung wird dem Umstand gerecht, dass mit AlterAktiv die gesamte Breite des gesellschaftlichen Geschehens, soweit es für Senioren von Bedeutung ist, kommentiert werden soll. Die alleinige Befassung mit erhöhtem Pflegebedardf und Pflegeversicherung ist dem Bedürfnis der modernen Alten nicht adäquat. Nur, in dem die Alten mit den Jungen und die Jungen mit den Alten sich in das politische und gesamtgesellschaftliche Geschehen einmischen und einbringen, lassen sich die gesellschaftlichen Probleme, und die Probleme, die der Pflege noch immer anhaften, lösen.
- Wir kämpfen dafür, dass Sie selbstbewusst, selbstbestimmt und gelingend alt werden können. Unser Wirken ist unabhängig von parteipolitischen Interessen.
- Wir kämpfen dafür, dass Angehörige, die ihre Verwandten und Freunde mit erhöhtem oder hohem Pflegebedarf pflegen, keine Einbußen in ihrem Lebensstandard hinnehmen müssen.
- Wir kämpfen dafür, dass Eltern, die ihre Kinder versorgt, gepflegt und ihnen Urvertrauen für den Lebensweg mitgegeben haben, im Alter je eine dynamisierte Mindestrente von 1.300,oo Euro pro Monat erhalten. Wir lehnen die Gender-Experimente, die Ehe und Familie zerstören wollen, ganz entschieden ab. Die Mindestrente gilt ebenso für Menschen, die von Geburt an behindert sind oder während ihres Lebens durch Beruf oder Freizeit in ihrer Gesundheit so stark beeinträchtigt wurden, dass sie auf eine Frührente angewiesen sind.
- Wir kämpfen dafür, dass Menschen im Alter eine hörbare Stimme erhalten, die selbst vom letzten Hinterbänkler der Politarena nicht überhört werden kann.
- Wir kämpfen dafür, dass alle Institutionen, die mit der Pflege und Betreuung im engeren und weiteren Sinn befasst und beauftragt sind, ihre Aufgaben nach den jeweils aktuellen Standards menschenwürdiger und wissenschaftlicher Erkenntnisse gewissenhaft ausführen. Zu den Institutionen zählen sowohl die Pflegedienste, die Pflegeeinrichtungen, die Sozialämter als auch Entscheidungsgremien, die Kuratorien und die Gerichte. Betreuungsrichter haben sich einer gezielten Unterrichtung zu unterziehen. Sie müssen lernen, dass im Mittelpunkt die Bedarfe des jeweiligen Menschen stehen, und nicht die Wünsche irgendwelcher Interessen, Interessenverbände und -organisationen. Alter-aktiv-bdpv übernimmt bei Bedarf die schriftlichen Auseinandersetzungen. Da diese Arbeit in der Regel mit individuellen und nicht selten mit rechtlichen Fragen verbunden ist, ist die Mitgliedschaft im BdPV erforderlich.
- Die Mitglieder des alter-aktiv-bdpv erhalten somit Unterstützung und Beratung in allen Fragen, die mit der Pflege und mit der Pflegeversicherung zusammenhängen.
- Im öffentlichen und politischen Bereich kämpft alter-aktiv-bdpv für grundlegende Reformen im gesamten Gesundheits- und Pflegesystem. Er trägt Missstände innerhalb und außerhalb des Systems immer wieder an höchsten Stellen vor. Erst kürzlich trafen Spitzenvertreter des BdPV mit Spitzenbeamten des Gesundheitsministeriums zusammen, um nach Wegen aus der bestehenden Misere zu suchen. Sie forderten differenzierte Transparenz, unterbreiteten dem Ministerium Vorschläge und legten Berechnungen vor, die derzeit auf ihre Umsetzung warten.
Der Bund der Pflegeversicherten e.V. übernimmt für seine Mitglieder folgende Aufgaben:
- Er unterstützt seine Mitglieder bei der Antragstellung auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
- Er begleitet, berät und unterstützt seine Mitglieder beim Gang durch die Instanzen.
- Er prüft die Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), der im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen handelt, auf mögliche Mängel und etwaige fehlerhafte Entscheidungen.
- Er überprüft, ob die Zeitwerte, die der MDK ermittelt, der praktischen pflegerischen Realität entsprechen. Ein großer Teil der Gutachten des MDK geben nämlich den realen Grad der Pflegebedürftigkeit nicht wider.
- Er überprüft, inwieweit die Entscheidungen des MDK den gesetzlichen Bestimmungen des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) entsprechen. Es sind vor allen die Bestimmungen der §§ 2, 5, 11 und 18 des SGB XI, die nicht immer dem Inhalt nach von den Gutachtern des MDK beachtet werden.
- Der Bund der Pflegeversicherten übernimmt im Auftrag und mit der Vollmacht seiner Mitglieder die Begründung für ein evtl. Widerspruchsverfahren. Dazu holt er, im Einvernehmen mit den Mitgliedern, Befunde und Bericht der Ärzte, Kliniken und Krankenhäuser ein. Diese Unterlagen dienen der Untermauerung der Begründung in Fällen von Widerspruchsverfahren.
- Der BdPV zwingt so die Pflegkassen, diese Berichte und Befunde in ihre Entscheidungen einzubeziehen.
- Nahezu regelhaft stellt der BdPV fest, dass besondere Erschwernisfaktoren wie etwa die Unmöglichkeit des Gebrauchs bestimmter Körperteile, von den Gutachtern als zu geringfügig eingeschätzt werden.
- Nahezu regelhaft entsprechen die vom MDK ermittelten Zeitwerte nicht dem realistischen Pflegeaufwand, der sich je nach Befinden des Pflegebedürftigen von einem Tag zum anderen stark verändern kann.
- Nahezu regelhaft unterlassen die Gutachter des MDK eine Empfehlung an die Pflegekassen zur Erstellung eines individuellen Pflegeplans. Ebenso werden Reha-/Therapiemaßnahmen und Pflegehilfsmittel nur selten angeordnet.
- Die Bestimmungen des SGB XI, nämlich dass die Hilfen darauf auszurichten sind, die körperlichen, seelischen und geistigen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten, werden häufig missachtet.
Im Sinne seiner Mitglieder besteht der BdPV e.V. auf die strenge Beachtung des § 5 des SGB XI, wonach die Pflegekassen darauf hinzuwirken haben, frühzeitig alle geeigneten Maßnahmen der Prävention, der Krankenbehandlung und der Rehabilitation einzuleiten, um den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, bzw. Leistungen zur Rehabilitation im vollen Umfange einzusetzen und darauf hinzuwirken, die Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu mindern sowie eine Verschlimmerung zu verhindern.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
Selbstbewusst, selbstbestimmt, erfolgreich und gelingend alt werden – das sind unsere Ziele. An diesen Zielen bitten wir Sie, durch Ihre Mitgliedschaft mitzuwirken. Durch Ihre Mitgliedschaft schützen Sie also nicht nur sich und Ihre Angehörigen, sondern Sie unterstützen darüber hinaus unsere auf Zukunft gerichtete Arbeit im Sinne einer der Würde des Menschen entsprechenden Behandlung und Pflege
Werden Sie zu Ihrem eigenen Schutz Mitglied im Bund der Pflegeversicherten e.V.
AlterAktiv, die Webseite für kritische Senioren