alter-aktiv-bdpv
frei - selbstbestimmt - kritisch

Nur der, der sich selbst beherrscht, ist wirklich frei

alter-aktiv-bdpv kämpft für Sie 

Die Webseite AlterAktiv ist eine Weiterentwicklung der bisherigen Webseite “Bund der Pflegeversicherten e.V.”. Sie steht im direkten Verbund mit dem “Bund der Pflegeversicherten e.V.” (www.bund-der-pflegeversicherten.de )

Die Weiterentwicklung wird dem Umstand gerecht, dass mit AlterAktiv die gesamte Breite des gesellschaftlichen Geschehens, soweit es für Senioren von Bedeutung ist, kommentiert werden soll.  Die alleinige Befassung mit erhöhtem Pflegebedardf  und Pflegeversicherung ist dem Bedürfnis der modernen Alten nicht adäquat. Nur, in dem die Alten mit den Jungen  und die Jungen mit den Alten sich in das politische und gesamtgesellschaftliche Geschehen einmischen und einbringen, lassen sich die gesellschaftlichen Probleme, und die Probleme, die der Pflege noch immer anhaften, lösen.
 

  • Wir     kämpfen dafür, dass Sie selbstbewusst, selbstbestimmt und gelingend alt     werden können. Unser Wirken ist unabhängig von parteipolitischen     Interessen.
  • Wir     kämpfen dafür, dass Angehörige, die ihre Verwandten und Freunde mit     erhöhtem oder hohem Pflegebedarf pflegen, keine Einbußen in ihrem     Lebensstandard hinnehmen müssen.
  • Wir     kämpfen dafür, dass Eltern, die ihre Kinder versorgt, gepflegt und ihnen     Urvertrauen für den Lebensweg mitgegeben haben, im Alter je eine dynamisierte     Mindestrente von 1.300,oo Euro pro Monat erhalten. Wir lehnen die     Gender-Experimente, die Ehe und Familie zerstören wollen, ganz entschieden     ab. Die Mindestrente gilt ebenso für Menschen, die von Geburt an behindert     sind oder während ihres Lebens durch Beruf oder Freizeit in ihrer     Gesundheit so stark beeinträchtigt wurden, dass sie auf eine Frührente     angewiesen sind.
  • Wir     kämpfen dafür, dass Menschen im Alter eine hörbare Stimme erhalten, die     selbst vom letzten Hinterbänkler der Politarena nicht überhört werden     kann.
  • Wir     kämpfen dafür, dass alle Institutionen, die mit der Pflege und Betreuung     im engeren und weiteren Sinn befasst und beauftragt sind, ihre Aufgaben     nach den jeweils aktuellen Standards menschenwürdiger und     wissenschaftlicher Erkenntnisse gewissenhaft ausführen. Zu den     Institutionen zählen sowohl die Pflegedienste, die Pflegeeinrichtungen,     die Sozialämter als auch Entscheidungsgremien, die Kuratorien und die Gerichte.     Betreuungsrichter haben sich einer gezielten Unterrichtung zu unterziehen.     Sie müssen lernen, dass im Mittelpunkt die Bedarfe des jeweiligen Menschen     stehen, und nicht die Wünsche irgendwelcher Interessen, Interessenverbände     und -organisationen. Alter-aktiv-bdpv übernimmt bei     Bedarf die schriftlichen Auseinandersetzungen. Da diese Arbeit in der     Regel mit individuellen und nicht selten mit rechtlichen Fragen verbunden     ist, ist die Mitgliedschaft im BdPV erforderlich.
  • Die     Mitglieder des alter-aktiv-bdpv erhalten somit Unterstützung und Beratung     in allen Fragen, die mit der Pflege und mit der Pflegeversicherung     zusammenhängen.
  • Im     öffentlichen und politischen Bereich kämpft alter-aktiv-bdpv für     grundlegende Reformen im gesamten Gesundheits- und Pflegesystem. Er trägt     Missstände innerhalb und außerhalb des Systems immer wieder an höchsten     Stellen vor. Erst kürzlich trafen Spitzenvertreter des BdPV  mit Spitzenbeamten des     Gesundheitsministeriums zusammen, um nach Wegen aus der bestehenden Misere     zu suchen. Sie forderten differenzierte Transparenz,  unterbreiteten dem Ministerium     Vorschläge und legten Berechnungen vor, die derzeit auf ihre Umsetzung     warten.


Der Bund der Pflegeversicherten e.V. übernimmt für seine Mitglieder folgende Aufgaben:

 

  • Er unterstützt seine Mitglieder bei der Antragstellung auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
  • Er begleitet, berät und unterstützt seine Mitglieder beim Gang durch die Instanzen.
  • Er prüft die Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), der im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen handelt, auf mögliche Mängel und etwaige fehlerhafte Entscheidungen.
  • Er überprüft, ob die Zeitwerte, die der MDK ermittelt, der praktischen pflegerischen Realität entsprechen. Ein großer Teil der Gutachten des MDK geben nämlich den realen Grad der Pflegebedürftigkeit nicht wider.
  • Er überprüft, inwieweit die Entscheidungen des MDK den gesetzlichen Bestimmungen des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) entsprechen. Es sind vor allen die Bestimmungen der §§ 2, 5, 11 und 18 des SGB XI, die nicht immer dem Inhalt nach von den Gutachtern des MDK beachtet werden.
  • Der Bund der Pflegeversicherten übernimmt im Auftrag und mit der Vollmacht seiner Mitglieder die Begründung für ein evtl. Widerspruchsverfahren. Dazu holt er, im Einvernehmen mit den Mitgliedern, Befunde und Bericht der Ärzte, Kliniken und Krankenhäuser ein. Diese Unterlagen dienen der Untermauerung der Begründung in Fällen von Widerspruchsverfahren.
  • Der BdPV zwingt so die Pflegkassen, diese Berichte und Befunde in ihre Entscheidungen einzubeziehen.
  • Nahezu regelhaft stellt der BdPV fest, dass besondere Erschwernisfaktoren wie etwa die Unmöglichkeit des Gebrauchs bestimmter Körperteile, von den Gutachtern als zu geringfügig eingeschätzt werden.
  • Nahezu regelhaft entsprechen die vom MDK ermittelten Zeitwerte nicht dem realistischen Pflegeaufwand, der sich je nach Befinden des Pflegebedürftigen von einem Tag zum anderen stark verändern kann.
  • Nahezu regelhaft unterlassen die Gutachter des MDK eine Empfehlung an die Pflegekassen zur Erstellung eines individuellen Pflegeplans. Ebenso werden Reha-/Therapiemaßnahmen und Pflegehilfsmittel nur selten angeordnet.
  • Die Bestimmungen des SGB XI, nämlich dass die Hilfen darauf auszurichten sind, die körperlichen, seelischen und geistigen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten, werden häufig missachtet.

Im Sinne seiner Mitglieder besteht der BdPV e.V. auf die strenge Beachtung des § 5 des SGB XI, wonach die Pflegekassen darauf hinzuwirken haben, frühzeitig alle geeigneten Maßnahmen der Prävention, der Krankenbehandlung und der Rehabilitation einzuleiten, um den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, bzw. Leistungen zur Rehabilitation im vollen Umfange einzusetzen und darauf hinzuwirken, die Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu mindern sowie eine Verschlimmerung zu verhindern.

Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.

Selbstbewusst, selbstbestimmt, erfolgreich und gelingend alt werden – das sind unsere Ziele.  An diesen Zielen bitten wir Sie, durch Ihre Mitgliedschaft mitzuwirken. Durch Ihre Mitgliedschaft schützen Sie also nicht nur sich und Ihre Angehörigen,  sondern Sie unterstützen darüber hinaus  unsere auf  Zukunft gerichtete Arbeit im Sinne einer der Würde des Menschen entsprechenden Behandlung und Pflege

 

Werden Sie zu Ihrem eigenen Schutz Mitglied im Bund der Pflegeversicherten e.V.
AlterAktiv, die Webseite für kritische Senioren